Kritis-Dachgesetz: Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das sicherheitsrelevante Infrastruktur besser als bisher vor möglichen Angriffen oder den Folgen von Naturkatastrophen schützen soll. Mit dem sogenannten Kritis-Dachgesetz sollen für Energienetz, Kraftwerke oder die Wasserversorgung künftig strengere Sicherheitsvorschriften gelten. 

Das Gesetz schränkt unter anderem die Veröffentlichung von bisher leicht einsehbarer Informationen über die Infrastruktur ein. Zudem werden Länder und Kommunen per Entschließungsantrag dazu aufgefordert, eigene entsprechende Regelungen zu überprüfen. 

Betreiber kritischer Infrastruktur müssen ihre Anlagen künftig zudem besser schützen, etwa mit Zugangsbeschränkungen, der Absicherung von Lieferketten, Notstromversorgung sowie der Identifikation technischer Schwachpunkte. Sicherheitsrelevante Vorfälle müssen künftig gemeldet werden. Bei Regelverstößen droht Bußgeld. Betreiber von Anlagen wie Wasserwerken oder Stromkraftwerken sowie von Krankenhäusern müssen, wenn sie mehr als 500.000 Menschen versorgen, alle vier Jahre Risikoanalysen vornehmen und sogenannte Resilienzpläne erstellen.

Schwarz-Rot reagiert auf Brandanschlag auf Berliner Stromnetz

Für das Gesetz stimmten Union, SPD und AfD. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, was bereits die Ampelkoalition geplant, aber nicht zum Abschluss gebracht hatte. Die Bundesregierung hatte die Bedeutung des Themas nach einem mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag auf das Berliner Stromnetz um den Jahreswechsel herum hervorgehoben. 

Mit dem Gesetz würden Kommunen und Unternehmen Rahmenbedingungen erhalten, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): „Wir sorgen dafür, dass Unternehmen und Organisationen sich darauf verlassen können, dass sie die notwendige Unterstützung der Politik auch haben.“ Zudem werde die Wirtschaft verpflichtet, sich selbst besser zu schützen. 

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss ihm noch der Bundesrat zustimmen. Eine schnelle Zustimmung in der Länderkammer forderte Ingbert Liebing, der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Denn „die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung“, mahnte er an. 

Industrie und Kommunen fordern strengere Regeln

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lobte das Gesetz als wichtiges Signal. Allerdings kritisierte der Verband auch, dass die Bestimmungen hinter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zurückblieben. So beklagte BDI-Vizechef Holger Lösch, die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sei unklar. Dass Länder künftig selbst zusätzliche kritische Anlagen identifizieren können, führe zu Rechtsunsicherheit und unterschiedlichen Standards. 

Ein weiteres Problem sei, dass die staatliche Verwaltung von den Bestimmungen weitgehend ausgenommen ist und es keine Regelungen zu Drohnenüberflügen oder Prüfungen der Vertrauenswürdigkeit des Personals gebe. Das Gesetz bleibe damit unzureichend für eine echte „Zeitenwende“ in der Sicherheitspolitik, kritisierte der BDI. 

Ähnlich äußerte sich auch der Deutsche Städtetag. So sei der Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur viel zu hoch: Auch in kleineren Städten solle ein Mindestmaß an Vorgaben zu Krisenplänen, Meldeketten und der IT-Sicherheit verlangt werden. 

Die AfD stimmte zwar für das Gesetz, kritisierte es jedoch als „Ausweitung staatlicher Kontrolle“. Dobrindt benutze den Brandanschlag von Berlin als Vorwand, um sich als „Überwachungsminister“ zu inszenieren, kritisierte auch der Linkenabgeordnete Jan Köstering. Die Grünen forderten wiederum strengere Vorschriften: Ähnlich dem BDI beklagen sie die Ausnahmen für die Bundesverwaltung. „Von einem dringend benötigten, einheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastrukturen bleiben wir auch in Zukunft meilenweit entfernt“, sagte der Innenpolitiker Konstantin von Notz (Grüne). 

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