Neu in die Schutzliste aufgenommen wurden auch das Taras-Schewtschenko-Theater in Charkiw, die Potemkinsche Treppe in Odessa und die Festung Akkerman im Südwesten der Ukraine. Damit genießen jetzt insgesamt 46 ukrainische Kulturstätten diesen Status. Er soll bei bewaffneten Konflikten vor Zerstörung oder Beschädigung schützen. Seit September 2023 stehen bereits die Kiewer Sophienkathedrale und 24 andere Objekte des Landes auf der „Liste der Kulturgüter unter verstärktem Schutz“. 2024 kamen zwei dazu.
Ein internationales Abkommen von 1954 verpflichtet an bewaffneten Konflikten beteiligte Staaten dazu, die Unverletzlichkeit des unter verstärktem Schutz stehenden Kulturguts zu gewährleisten. Auch Russland ist als Rechtsnachfolger der Sowjetunion daran gebunden, ebenso die Ukraine. Moskau schloss sich aber im Gegensatz zu Kiew nicht dem Zweiten Zusatzprotokoll von 1999 zum „Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ an. Mit dem Protokoll wurde die Liste für verstärkten Schutz eingeführt.
Für diesen Schutzstatus müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die Kulturstätte ist von höchster Bedeutung für die Menschheit. 2. Sie genießt auf nationaler Ebene das höchste Maß an Schutz. 3. Die Vertragspartei, unter deren Kontrolle sich die Kulturstätte befindet, garantiert, sie nicht für militärische Zwecke zu nutzen.
Source: faz.net