Krieg gegen die Ukraine: Russlands Zentralbank klagt gegen EU wegen eingefrorener Vermögen

Die Russische Zentralbank mit Sitz in Moskau hat Klage gegen die Europäische Union eingereicht. Hintergrund ist die Entscheidung der EU, russische Vermögenswerte in Europa dauerhaft festzusetzen. Nach Angaben der Zentralbank verstößt die Maßnahme gegen die eigenen Regularien der EU. Sie sieht in dem unbefristeten Einfrieren der Gelder einen Rechtsbruch und will dies juristisch prüfen lassen. Die Klage wurde bereits am vergangenen Freitag beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eingereicht.

Ein Sprecher der Europäischen Kommission wies die Vorwürfe zurück. Man sei fest davon überzeugt, dass die Entscheidung rechtmäßig sei und im Einklang mit dem geltenden EU-Recht stehe.

Mehr als 200 Milliarden Euro eingefroren

Die Russische Zentralbank begründet ihre Klage damit, dass nach europäischen Regeln Eigentum geschützt sei. Außerdem gelte laut internationalen Verträgen und EU-Recht die sogenannte staatliche Immunität, also der Grundsatz, dass Staaten und ihre Zentralbanken vor solchen Eingriffen geschützt sind. Nach Ansicht der russischen Bank gab es zudem einen formalen Fehler: Der Beschluss sei nicht einstimmig gefasst worden und auch nicht, wie vom EU-Recht gefordert, einstimmig beschlossen worden.

Im Dezember hatte die Europäische Union beschlossen, dass in der EU eingefrorene russische Gelder auf unbestimmte Zeit nicht nach Russland zurücküberwiesen werden dürfen. Zuvor musste diese Maßnahme regelmäßig verlängert werden, nun gilt sie dauerhaft. Bei der Abstimmung stimmten 25 der 27 Mitgliedstaaten dafür. Nur Ungarn und Slowakei waren dagegen. Nach EU-Angaben geht es um mehr als 200 Milliarden Euro.

Die EU diskutiert seit Monaten, wie die Erträge aus den blockierten Vermögen zur Unterstützung der Ukraine genutzt werden können. Die EU bewegt sich in einer rechtlich schwierigen Zone, weil das dauerhafte Sperren von Staatsgeldern völkerrechtlich umstritten ist. In dem im Dezember verabschiedeten Beschluss ist außerdem festgelegt, dass Russland gegen diese Maßnahme nicht vor EU-Gerichten klagen kann.

Russlands Klage gegen Euroclear

Ein erheblicher Teil der blockierten Vermögenswerte befindet sich bei der Finanzdienstleistungsgruppe Euroclear, die in Belgien ansässig ist. Bereits kurz nach Veröffentlichung der EU-Verordnung im Dezember hatte die Russische Zentralbank Klage gegen das Unternehmen eingereicht und rund 200 Milliarden Euro Schadensersatz gefordert.

Mit der Klage in Luxemburg erreicht der Streit nun die EU-Rechtsebene. Das Urteil könnte weltweit Maßstäbe für den Umgang mit eingefrorenem Staatsvermögen setzen.

AuslandBelgienBrüsselEigentumEUEuroEuropaEuropäischen KommissionEuropäischen UnionFreitagHintergrundKriegKurzLuxemburgMANMoskauRechtRegelnRusslandSchadensersatzStreitUkraineUngarnUnionUnternehmenVermögenWeilWillZeitZentralbankZentralbanken