Krank nachher Corona-Impfung: Astrazeneca muss Auskunft verschenken

Im Prozess um zusammensetzen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken zusammensetzen Teilerfolg gegen den Hersteller Astrazeneca erzielt. Eine Zivilkammer des Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verurteilte dies Unternehmen am Montag zu einer umfassenden Auskunft darüber hinaus Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs „Vaxzevria“, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen zusammensetzen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Das Unternehmen muss demnach Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die zu Händen die Bewertung jener Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, „soweit welche dies Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) zutreffen“. Die Auskünfte sollen zu Händen den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, jener Zulassung des Impfstoffs, solange bis zum 19. Februar 2024 zur Verfügung gestellt werden. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ jener Senat nicht zu.

Die 33 Jahre bessere Hälfte Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin von Astrazeneca impfen lassen und daraufhin eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma, letztlich musste ihr ein Teil des Darms fern werden. Sie fordert von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadenersatz. Im Zuge des Verfahrens kam die nun erfolgreiche Auskunftsklage hinzu.

Seine Mandantin und er seien darüber hinaus die Entscheidung des Gerichts sehr glücklich, sagte jener Anwalt jener Frau, Volker Loeschner, am Montag jener Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, dass nachher diesem Erfolg weitere Auskunftsklagen in ähnlichen Verfahren nachstellen werden. Die nun von Astrazeneca zur Verfügung zu stellenden Daten könnten zu Händen weitere schon laufende und künftige Verfahren von Relevanz sein, sagte Loeschner.

Das Schadensersatz- und Schmerzensgeldverfahren jener Klägerin läuft weiter. In einem nächsten Schritt will dies Gericht entscheiden, ob ein Gutachten zum mutmaßlichen Impfschaden jener Frau eingeholt wird.

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