Richter und Staatsanwälte sollen in Brandenburg im Gericht künftig keine religiös oder politisch geprägten Kleidungsstücke und Symbole tragen dürfen. Kopftuch, Kippa und Kreuz, die sichtbar sind, wären damit während der Verhandlungen untersagt.
Die rot-schwarze Landesregierung will ein Neutralitätsgesetz für die Justiz auf den Weg bringen. Es soll präventiv gegen den Anschein der Parteilichkeit wirken, wie das Justizministerium mitteilte. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag vereinbart und wird vom Richterbund in Brandenburg befürwortet.
Seit Jahren wird bundesweit immer wieder kontrovers über das Tragen religiöser Symbole im Staatsdienst etwa bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen diskutiert. Muslimische Rechtsreferendarinnen etwa wollten auch bei der Tätigkeit im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen. Zahlreiche Bundesländer – darunter Berlin – haben bereits Neutralitätsgesetze erlassen.
Ziel soll es sein, dass Bürger darauf vertrauen können, dass Justizentscheidungen rein auf Basis von Gesetz und Recht getroffen werden, ohne Einfluss von persönlichen religiösen oder politischen Ansichten der Richterschaft und von Staatsanwälten.
Ein Zeitplan für das Gesetzgebungsvorhaben in Brandenburg liege nicht vor, hieß es vom Justizministerium in Potsdam. Die Behörde konnte keine Angaben dazu machen, ob es überhaupt Richterinnen oder Referendarinnen mit Kopftuch in Brandenburg gebe.
Hintergrund des Gesetzesplans ist laut Ministerium eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Danach sei das Tragen religiöser Symbole durch Amtsträger in der Justiz geeignet, das Vertrauen in eine unparteiische Rechtspflege zu beeinträchtigen.
Richterbund: Regelung soll auch für Schöffen und Tattoos gelten
„Wir sehen das grundsätzlich positiv, wenn man ein Justiz-Neutralitätsgesetz erlassen würde“, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Stephan Kirschnick, der Deutschen Presse-Agentur. Aus seiner Sicht sollte die Regelung auch für Schöffen in den Verhandlungen gelten, wenn religiöse Motive sichtbar seien, beispielsweise bei Tattoos. Schöffen als ehrenamtliche Richter tragen anders als Berufsrichter keine Robe.
Kirschnick sagte, es sei wichtig, dass die Regelung muslimische Frauen, die ihr Kopftuch tragen wollten, nicht von der Juristenausbildung ausschließe, auch wenn sie dann nicht im Gerichtssaal etwa Verhandlungen leiten könnten.
Source: welt.de