Wie politisch dürfen Verfassungsorgane auftreten, die zur Neutralität verpflichtet sind? Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, setzen Amtsgerichte in Hamburg und Berlin die Symbolflagge der LGTBQ-Bewegung. Beunruhigend ist, wie Richter den Schritt rechtfertigen.
Source: welt.de