Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Wahlkampfveranstaltungen zur bayerischen Kommunalwahl für unzulässig erklärt. Die von der Stadt Lindenberg im Allgäu und der Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth vorgebrachte Begründung könne ein solches Verbot nicht rechtfertigen, entschied das Gericht.
Beide Gemeinden hatten die Nutzung gemeindeeigener Säle für AfD-Veranstaltungen an diesem Wochenende an eine Auflage geknüpft: Der jeweilige AfD-Kreisverband als Veranstalter sollte sicherstellen, dass Höcke nicht als Redner auftritt. Dagegen wehrten sich die Kreisverbände vor den zuständigen Verwaltungsgerichten. Während das Verwaltungsgericht Bayreuth den Eilantrag des AfD-Kreisverbands Bayreuth ablehnte, gab das Verwaltungsgericht Augsburg dem Eilantrag des AfD-Kreisverbands Westallgäu-Lindau statt.
Da sowohl der AfD-Kreisverband Bayreuth als auch die Stadt Lindenberg im Allgäu Beschwerde einlegten, musste der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München abschließend entscheiden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Gemeinden keine „hinreichend konkreten Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ für durch den Gastredner zu erwartende „Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“ vorgelegt haben.
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