Kolumne „Hanks Welt“: Sparen ist eine Leistung

In vier Sekunden verdient Elon Musk, mit geschätzt 780 Milliarden Dollar der reichste Mann der Welt, so viel wie ein Mensch im weltweiten Durchschnitt in einem Jahr. Dieser Vergleich der Hilfsorganisation Oxfam sorgte in der vergangenen Woche rund um die Welt für Empörung: Das kann doch nicht gerecht sein!

Der Schluss aus der als Ungerechtigkeit empfundenen Ungleichheit liegt nahe: „Tax the Rich“, besteuert die Reichen! Die Forderung kommt nicht nur von Linken und Nichtregierungslobbyisten, sondern wird auch von den Reichen selbst erhoben, die keine Lust haben, ständig dem wütenden Unmut derer ausgesetzt zu sein, die weniger haben.

Bei mir hat sich mein Freund Christian Nürnberger gemeldet, ein Sozialdemokrat mit christlichen Wurzeln. Er plädiert dafür, die Spekulanten kräftiger zur Kasse zu bitten: „Wenn ich was zu sagen hätte“, schreibt er, „würden Aktiengewinne mit 50 Prozent versteuert, denn es ist ein leistungslos erworbenes Einkommen und wurde erarbeitet von denen, die bis zu 50 Prozent Abgaben zahlen auf ihren Lohn.“

„Lieber 25 Prozent von X als 45 Prozent von Nix“

Das sei zutiefst ungerecht und der Tatsache geschuldet, dass bei 50 Prozent alle Aktionäre die Flucht ergreifen und ihre Gewinne dort parken würden, wo sie keine Steuern zahlen. Erwähnen sollte ich noch, dass Christian ein erfolgreicher Aktionär ist, den ich jederzeit als meinen privaten Vermögensverwalter engagieren würde.

Es stimmt: Die auch Abgeltungsteuer genannte Kapitalertragsteuer wurde im Jahr 2009 nicht aus Gerechtigkeits-, sondern aus Opportunitätsgründen eingeführt. In Erinnerung ist der coole Satz des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück: „Lieber 25 Prozent von X als 45 Prozent von Nix.“ Dahinter steckt die Annahme, bei 45 Prozent würden die Millionäre und Milliardäre ihr Kapital vorher ins Ausland schaffen. Wäre es so leicht, wie Christian meint, sie daran zu hindern, hätte Steinbrück sicher sofort gehandelt. Der wollte ja auch die Kavallerie in die Schweiz schicken, um deutsche Steuerflüchtlinge dingfest zu machen.

Es geht um die effektiven Steuersätze

Doch stimmt die Voraussetzung des Arguments wirklich? Werden Spekulationsgewinne vom Fiskus lediglich mit 25 Prozent belastet, während ein Arbeitnehmer auf seinen Lohn 50 Prozent Steuern zahlen muss? Das ist der falsche Bezug.

Die Abgeltungsteuer ist eine proportionale Steuer, die abzüglich des Freibetrags von 1000 Euro auf jeden Euro Kurs-, Zins- oder Dividendengewinn anfällt. Die Einkommensteuer dagegen ist eine progressive Steuer: Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt man erst ab einem Einkommen von knapp 70.000 Euro und, was viele übersehen, auch erst für den Teil des Einkommens, der über dieser Grenze liegt. Die Reichensteuer von 45 Prozent wird erst ab einem Einkommen von 278.000 Euro fällig.

Kurzum: Nicht der Spitzensteuersatz ist die richtige Vergleichsgröße zur Spekulationssteuer, sondern die effektiven, also durchschnittlich gezahlten Steuern. Und da sieht die Sache gleich anders aus. Bei einem mittleren Einkommen zwischen 35.000 und 45.000 Euro liegt der effektive Einkommensteuersatz zwischen 15 und 25 Prozent. Das heißt, die Einkommensteuer ist niedriger, in keinem Fall aber höher als die Kapitalertragsteuer.

Selbst wer mit 68.000 Jahreseinkommen knapp an den Spitzensteuersatz herankommt, zahlt effektiv über den gesamten Tarif rund 18.000 Euro, was einer Belastung von knapp 30 Prozent entspricht. Man kann sich das auf der Seite „taxfix.de“ ausrechnen lassen.

Reiche Unternehmer werden benachteiligt

Die Rechnung kann man beliebig komplizierter und unübersichtlich machen. So muss ein Unternehmer seinen Firmengewinn zunächst mit rund 30 Prozent versteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer et cetera). Entnimmt er diesen Gewinn, kommen noch einmal 25 Prozent (plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer) obendrauf. Damit landet man bei insgesamt 48 Prozent Gewinnsteuer, deutlich mehr als die 45 Prozent Reichensteuer auf das Einkommen. Reiche Unternehmer werden gegenüber reichen Managern benachteiligt.

Ist der Unternehmer aber ein Immobilienunternehmer, der seine Wohnungen und Häuser nach mehr als zehn Jahren verkauft, muss er auf diesen Gewinn überhaupt keine Steuern zahlen. Immobilienspekulanten kommen ungeschoren davon, Aktienspekulanten wird ein Viertel ihres Erfolgs vom Fiskus abgenommen.

Nun aber zur Frage der Leistung: Je weniger einer für seinen Gewinn leistet, umso mehr Steuer soll er zahlen, finden viele. „Leistungsloses“ Einkommen gilt als unmoralisch, Einkommen, das mit Anstrengung erzielt wird, gilt als redlich verdient und müsse vom Fiskus privilegiert werden.

Spekulanten gehen ein Risiko ein

Mir scheint, das ist ein typisch sozialdemokratischer Leistungsbegriff, der aus dem 19. Jahrhundert stammt, der großen Zeit der Arbeiterbewegung. Danach ist Leistung vor allem Tätigkeit der Muskeln. Dabei wird unterschlagen, dass auch bei der Kapitalanlage eine gewisse Expertise nicht schaden kann.

Gar nicht in den Blick nimmt der sozialdemokratische Leistungsbegriff, dass der Spekulant wie der Unternehmer ein Risiko eingeht. Das eingesetzte Kapital könnte im schlimmsten Fall am Ende verloren sein. Der Arbeiter, als Sozialdemokrat natürlich auch Gewerkschaftsmitglied, hat seinen Tarifvertrag, auf den er einen Rechtsanspruch hat. Sparer und Investoren haben keinen Rechtsanspruch auf – sagen wir – acht Prozent durchschnittliche ETF-Rendite.

Mit der „Leistung“ kommen wir nicht weiter. Deshalb würde ich nach allem Abwägen dafür plädieren, den Begriff „leistungsloses Vermögen“ aus Steuerdebatten zu verbannen. Der richtet auch in der aktuellen Debatte über die Erbschaftsteuer viel Unheil an. Erben als Faulenzer zu denunzieren, weil ihre Eltern ihnen ein kleines oder größeres Vermögen hinterlassen, ist selbst unmoralisch. Die meisten Erben verstehen das Geschenk als Verpflichtung, das Vermögen zu mehren. Und wenn sie es nicht tun, ist auch das ihr Recht und keine Legitimation staatlicher Teilenteignung.

20 Prozent für den Staat?

Ob Muskelkraft, Gespür, Köpfchen, Risikofreude – oder einfach nur Glück zur rechten Zeit und Zufall den finanziellen Gewinn begründen, ist zwar für Stolz und Selbstgefühl von Wert, der Fiskus aber soll sich nicht darum scheren. Dem Steuerstaat geht es ohnehin nicht um Leistung oder Gerechtigkeit, sondern ums Geld.

Dafür reicht die leicht korrigierte Faustregel des Steuerrechtlers Paul Kirchhof: Achtzig Prozent des Gewinns gehören mir, zwanzig Prozent gehen an den Staat. Unerheblich ist, woher der (legale) Gewinn stammt, einerlei, ob aus Erwerbseinkommen, Immobilienbesitz oder Aktiengewinnen. Erbschaften, weil bereits früher versteuert, bleiben abgabenfrei.

Leider wurden Kirchhofs Vorschläge politisch nie mehr aufgegriffen. Auch nicht von der Union, deren liberales ­Erbe eigentlich dafür spräche. Das ist (auch) der lobbyistische Erfolg von ­Oxfam & Co.

AbgabenAktionäreAndersArbeiterArbeitnehmerAuslandChristianCoDie WeltDollarEinkommenEinkommensteuerElonElternEndeErbenErbschaftenErbschaftsteuerETFEuroFluchtGeldGewerbesteuerGewinneGrenzeHanksHäuserKirchensteuerKirchhofKolumneLustMANMannMilliardäreMillionäreMuskMuskelnParkenPaulPeerRechtReicheReichensteuerSchweizSelbstSparenSpitzensteuersatzSteinbrückSteuerSteuernUnionUnternehmerVermögenWeilWELTWohnungenXZeit