Kolumne „Hanks Welt“: Sollte es Yoga uff Rezept verschenken?

Kürzlich beklagte sich eine Bekannte, ihre Krankenversicherung sei nicht bereit, die Kosten für ihren Yogakurs zu übernehmen. Ich reagierte höflich, aber entrüstet, Yoga sei doch wohl ihr Privatvergnügen und deshalb auch von ihr selbst und nicht von der Krankenkasse zu bezahlen. Das Argument könne sie verstehen, so meine Bekannte. Sie verstehe aber nicht, dass eine Freundin von der Techniker-Kasse (TK) die Yogaübungen bezahlt bekäme, während die Debeka, bei der sie versichert sei, sich sperre.

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