CDU und SPD planen Steuerentlastungen für die Mitte, streiten aber über die Grenze zur „Spitze“. Millionen zahlen heute schon den Top-Tarif. Unsere Autorin sagt: Das ist unfair.
Wenn in diesem Land bisher an Steuern und Einkommen gedreht wurde, ging es meist nur um die beiden äußersten Enden der Skala: Darum, ob Wenigverdiener höhere Löhne und zusätzliche Leistungen bräuchten – und wenn ja, wie viel. Und ob man die Superreichen wohl stärker belasten und besteuern könnte. Es ist gut, dass nun endlich einmal in den Blick rückt, was zwischen diesen beiden Polen passiert. Dort nämlich bewegt sich die breite Masse der Bevölkerung. Und die gehört weder zum Prekariat, noch zu den Topverdienern. Gemäß der üblichen Verteilung in Form einer Glockenkurve geht es dabei um rund Dreiviertel der Bevölkerung. Für die denkt die Politik nun laut über Steuererleichterungen nach.
Das ist gut, dachte man noch am Anfang der Woche. Da bekräftigte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, die Regierung wolle die Normalverdiener steuerlich entlasten und auch die Gutverdiener sollten erst später mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent belastet werden. Bisher geraten sie bereits mit rund 69.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen über diese Höchstgrenze. Die CDU befürwortet, dass die Schwelle künftig bei 80.000 Euro liegt. Zudem solle der „Mittelstandsbauch“ abgeschmolzen werden, damit ist die besonders starke Steuerbelastung bei unteren und mittleren Einkommen gemeint.
Die SPD ist skeptisch
Allerdings kam die Forderung nach der höheren Einkommensschwelle bei der SPD nur bedingt gut an. Sie hat zwar auch erklärt, die unteren und mittleren Einkommen entlasten zu wollen. Dafür wollen beide Parteien den steuerfreien Grundfreibetrag etwas anheben. Er soll von 12.348 Euro auf über 13.000 Euro steigen. Und auch die SPD spielte in ihrem Wahlprogramm schon die Idee durch, die Schwelle für den Spitzensteuersatz anzuheben. Aber sie will das nur unter der Bedingung tun, dass auch der Höchststeuersatz selbst noch einmal kräftig angehoben wird, um fünf Prozentpunkte. Denn würde man den Spitzensteuersatz lediglich etwas später gelten lassen – und damit mehr Menschen eine Steuererleichterung zukommen lassen –, wäre das unsozial, findet sie. Davon würden schließlich auch viele Gutverdiener profitieren.
Auf eine Art ist das natürlich richtig, denn falls die Steuern gesenkt würden, dann hätten in der Tat auch die Reichen etwas davon. Denn auch der höchstmögliche Steuersatz ist nicht auf das Gesamteinkommen fällig, sondern nur auf jenen Einkommensbetrag, der die Schwelle überschreitet. Der Anteil, für den der erhöhte Steuersatz gilt, würde also auch bei denen kleiner, die weiterhin über die Schwelle kämen. Darum will die SPD den CDU-Vorschlägen nur zustimmen, wenn der Spitzensteuersatz gleichzeitig deutlich angehoben wird. Von 42 Prozent auf 47 Prozent. Das soll die Steuererleichterungen für die unteren und normalen Einkommen gegenfinanzieren.
Der Staat muss mit weniger Steuer-Einnahmen auskommen
Aus zweierlei Gründen kann man nun ein Problem mit dieser Forderung haben: Erstens fielen die Mehreinnahmen – selbst bei einer Anhebung des Spitzensteuersatzes um 5 Prozentpunkte – längst nicht groß genug aus, um tatsächlich jene Lücken zu stopfen, die eine Steuersenkung für alle in die Bundeskasse reißen würde. Es ist also schräg, zu argumentieren, die Normalverdiener könnten nur entlastet werden, wenn die Topverdiener mehr zahlten. Denn für die Umsetzung solcher Reformen wäre es ohnehin nötig, dass nicht nur zwischen den Steuerzahlern untereinander eine Umverteilung stattfände, sondern dass auch an anderer Stelle ein kräftiges Umdenken stattfindet. Indem etwa unnötige Staatsausgaben und Subventionen gestrichen werden. Damit der Staat wieder mit weniger Einnahmen auskommt, so wie früher.
Zweitens – und hier liegt der viel größere Kritikpunkt – darf man die SPD einmal genau fragen, wie sie eigentlich den Begriff Spitzengehalt definiert. Denn wenn jemand den Spitzensteuersatz von 47 Prozent zahlen soll, dann darf man ja wohl davon ausgehen, dass er auch spitzenmäßig verdient.
Die wahre Frage in dieser Diskussion ist also: Wer gehört in diesem Land eigentlich zur großen Mitte, die entlastet werden soll? Wann ist man Normalverdiener, wann Gutverdiener? Und wer gehört wirklich zu den Topverdienern, die eine höhere Besteuerung locker wegstecken könnten?
Ist das wirklich ein Top-Verdienst?
Gehört man mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von knapp 70.000 Euro in den Augen der Politik wirklich schon zu den Topverdienern? Bei einem Alleinstehenden entspricht das einem Bruttoeinkommen von bis zu 85.000 Euro im Jahr, also gut 7000 Euro im Monat. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Jahresbrutto abzüglich aller Freibeträge, Werbungskosten und Sonderabzüge. Natürlich sind 7000 Euro ein sehr gutes Gehalt.
Der „Normalverdienst“ hierzulande beträgt derzeit laut Statistik rund 4133 Euro monatlich, das sind knapp 50.000 Euro Jahresbruttoeinkommen. So hoch ist das aktuelle Medianeinkommen – das heißt, jeder Zweite hierzulande verdient weniger, die andere Hälfte mehr. Rechnet man das einmal anhand der jetzigen üblichen Steuern und Abgaben durch, die sofort vom Lohn abgezogen werden, so bleiben einem Alleinlebenden von 4133 Euro brutto rund 2630 Euro netto zum Leben übrig. Nun klingen 2630 Euro ganz ordentlich, sie sind jedoch auch nicht allzu üppig, wenn man davon noch die Durchschnittsmiete zahlt, die samt Energiekosten rund 1000 Euro beträgt. Dann bleiben 1600 Euro monatlich zum Leben.
Wie sieht es nun in der Einkommensklasse der Spitzensteuersatzzahler aus? Wer 7000 Euro monatlich verdient, was schon üppiger klingt, erhält nach Steuern und Abgaben gut 4200 Euro netto ausgezahlt. Abzüglich Miete haben sie also rund 3200 Euro monatlich zum Leben. Das ist sehr komfortabel, aber wenn ich ehrlich bin: Nach wirklichem Spitzeneinkommen klingt das eher nicht.
Wirklich bemerkenswert ist aber, wie sich die Zahl dieser angeblichen Spitzenverdiener – laut Steuerstatistik – in den vergangenen Jahren verändert hat: Im Jahr 2010 gab es rund 1,6 Millionen „besteuerte Einheiten“, die vom Spitzensteuersatz betroffen waren, also Einzelpersonen oder gemeinsam veranlagte Ehepaare. Schon 11 Jahre später, 2021 nämlich, waren es bereits 2,9 Millionen Steuereinheiten. Neuere Daten liegen noch nicht vor, aber inzwischen werden es deutlich über 3 Millionen sein. Seit 2010 also hat sich die Anzahl der Spitzensteuerzahler ungefähr verdoppelt.
Immer schneller Spitzensteuer
Wie kam es also zu dem enormen Anstieg? Man darf vermuten, dass es nicht wirklich Millionen von Menschen gelungen ist, ihr Einkommen seit 2010 so exorbitant zu steigern, dass sie wirklich zur Spitzenliga zählen. Vielmehr sind sie wohl nur deswegen in den Kreis der Spitzensteuerzahler vorgestoßen, weil die Eintrittsbarrieren für diesen Club gesenkt worden sind. Weil der Staat immer früher mit Spitzensteuern selbst auf weniger rekordverdächtige Einkommen zugreift. Die Grenze dessen, was als Topverdienst gilt, hat sich so weit nach unten verschoben.
An der Stelle sollten sich Politiker ganz dringend einmal fragen, wie sie die Mittelschicht definieren, bevor sie neue Steuergesetze dafür entwickeln.
Übrigens bekommen Bundestagsabgeordnete eine Aufwandsentschädigung von etwa 11.800 Euro, pro Monat. Das ergibt ein Nettomonatseinkommen von gut über 6000 Euro. Dazu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von etwa 5500 Euro. Abgeordnete sind also allesamt wirkliche Spitzenverdiener. Und bei dieser Größenordnung deckt sich auch das Bauchgefühl vieler Bundesbürger mit den Ergebnissen von Verteilungsforschern. Die sagen: Bei einem Monatseinkommen in fünfstelliger Höhe fängt der wirkliche Topverdienst an. Laut Verteilungsforscher gehört man dann zu den „reichsten 5 Prozent der Bevölkerung“.
Source: stern.de