Der Bundestag hat die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht beschlossen. Gesetzentwürfe der Bundesregierung wurden am Freitag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition angenommen. Mit der Reform wollen die Staaten der Europäischen Union ihre Asylsysteme vereinheitlichen und die Regeln dafür verschärfen.
Die Abstimmung verlief chaotisch, ein sogenannter Hammelsprung war vor der Schlussabstimmung nötig.
Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Saal und kehren anschließend durch drei getrennte Türen (sie stehen für „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“) wieder zurück. So kann die Zahl der anwesenden Parlamentarier exakt festgestellt werden. Die Maßnahme war notwendig geworden, weil bei der Abstimmung per Handzeichen im Plenum bezweifelt wurde, ob noch genügend Abgeordnete anwesend waren. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete der schwarz-roten Koalition hatten zuvor den Saal verlassen.
Diese Maßnahmen sieht die Asylreform vor
Das 2024 vereinbarte Gemeinsame Europäische Asylsystem verpflichtet die EU-Staaten, bis Mitte Juni Asylverfahren an EU-Außengrenzen zu etablieren, bei denen insbesondere Migranten mit geringer Chance auf Schutz (aus Staaten mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent) festgehalten werden sollen, bis ihr Antrag bearbeitet ist. Ziel sind schnellere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung von Abschiebungen. Deutschland muss die Vorgaben für seine Schengen-Außengrenzen an Flug- und Seehäfen erfüllen.
Besonders umstritten zwischen SPD und Union waren die Freiheitseinschränkungen in sogenannten Dublin-Zentren. Dort sollen Migranten untergebracht werden, die bereits in anderen EU-Staaten registriert wurden und abgeschoben werden sollen. Um ein Untertauchen zu verhindern, unterliegen Bewohner einer verschärften Wohnpflicht, die für alleinstehende Erwachsene bis zu 24 Monate betragen kann. Für Familien mit kleinen Kindern ist diese Pflicht auf maximal zwölf Monate begrenzt. Wer die Einrichtungen unbefugt verlässt, muss mit einer Kürzung der Leistungen auf das Existenzminimum rechnen.
Auf der anderen Seite soll die Integration in den Arbeitsmarkt beschleunigt werden können: Asylbewerber dürfen künftig bereits nach drei Monaten eine Arbeit aufnehmen, sofern ihre Identität geklärt ist – also auch während des Verfahrens. Bisher war dies erst nach sechs Monaten möglich. Dieser Punkt war besonders den Sozialdemokraten wichtig, er wurde auch schon im Koalitionsvertrag verankert. Ausgenommen von dieser Lockerung bleiben jedoch Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten oder Menschen, die bereits in anderen EU-Staaten registriert sind.
Dobrindt: „Mit der heutigen Entscheidung härten wir die Migrationspolitik“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte die Reform gegen Kritik der Opposition. „Wir bringen Ordnung in die Migrationspolitik – in den vergangenen Monaten auf nationaler Ebene und mit der heutigen Entscheidung bringen wir Ordnung in die europäische Migrationspolitik“, sagte er am Freitag bei der Debatte im Bundestag.
„Mit der heutigen Entscheidung schärfen und härten wir die Migrationspolitik“, sagte Dobrindt. Was auf nationaler Ebene „mit Kontrolle, Kurs und klarer Kante“ vorangetrieben worden sei, werde jetzt auf europäischer Ebene „mit Kooperation, Konsequenz und Klarheit“ weiter fortgesetzt: „Kooperation mit unseren europäischen Partnern, Konsequenz bei der Reduzierung der Pull-Faktoren und Klarheit mit unserem Signal in die Welt: Auch in Europa hat sich die Migrationspolitik verändert.“
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Source: welt.de