Beinahe exakt auf den Tag genau drei Jahre ist es her, dass die Pläne des damaligen Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministers Robert Habeck (Grüne) Hauseigentümer quer durch Deutschland aufschreckten. Vom Jahr 2024 an, so der ursprüngliche Plan, sollten nur noch Heizungen in Häusern eingebaut werden dürfen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Mit dieser Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wollte Habeck die Deutschen weg von den noch immer dominierenden Gasheizungen hin zur Nutzung von strombetriebenen Wärmepumpen bringen.
Es folgten ein starker öffentlicher Unmut und nach langem Ringen zwischen SPD, Grünen und FDP in der Ampelkoalition eine abgeschwächte Gesetzesreform: Die 65-Prozent-Regel blieb, gilt aber nach der aktuellen Rechtslage erst, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Nun steht fest: Die vor allem von der Union als zu bevormundend eingestufte 65-Prozent-Regel fällt ganz. Konkret werden die umstrittenen, 2023 eingefügten Paragraphen 71 und 72 des Gebäudeenergiegesetzes gestrichen. Damit können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, heißt es in einem Papier der Unions- und SPD-Fraktion, welches am Dienstagabend bekannt wurde.
„Wir schaffen das Habeck’sche Heizungsgesetz ab – das haben wir versprochen, das halten wir“, sagte CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender Jens Spahn am Dienstagabend nach Beratungen mit der SPD-Fraktion. „Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache. Wir beseitigen die Gängelung und unnötige Bürokratie aus den alten Gesetzen von Robert Habeck und sorgen beim Klimaschutz wieder für Akzeptanz.“
Matthias Miersch, Vorsitzender der SPD-Fraktion, betonte, Union und SPD seien mit „sehr unterschiedlichen Vorstellungen“ in die Beratungen gegangen. Man habe es aber geschafft, „die Quadratur des Kreises zu lösen“.
Der Einbau von Gasheizungen soll weiter möglich sein, allerdings müssen diese dann mit einem schrittweise steigenden Anteil von grünen Gasen genutzt werden, wie die F.A.Z. schon zuvor berichtet hatte. Ab 2028 sollen Gaslieferanten für einen Anteil von einem Prozent grünen Gasen sorgen. Hauseigentümer, die noch eine neue Gasheizung einbauen, müssen vom 1. Januar 2029 einen Vertrag mit mindestens zehn Prozent Bio-Gasen nutzen. Dieser Anteil soll schrittweise bis 2040 steigen. „Bio-Treppe“ nennen Union und SPD das. Entsprechende Tarife würden heute schon von den Lieferanten angeboten. Die Förderung des Heizungstauschs sei bis mindestens 2029 gesichert, betonten Spahn und Miersch.
Ein Erfolg der Gaswirtschaft
Eine „Grüngasquote“ wird in der Branche schon länger diskutiert und geht ursprünglich auf eine Idee der Gaslobby zurück. Sie hatte vorgeschlagen, dass das Gas, das Unternehmen in Verkehr bringen, ab dem Jahr 2029 zu vier Prozent „grün“ sein muss. Dieser Anteil soll dann in den folgenden Jahren weiter steigen. Zu den grünen Gasen zählt der Verband Biogase, erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBOs) wie grünen Wasserstoff, aber auch Brennstoffe, die nicht zu 100 Prozent als klimaneutral gelten, also etwa den aus Erdgas hergestellten blauen Wasserstoff. Sollten die Unternehmen diese nicht beschaffen können, wären Strafen denkbar.
Der Vorteil solch einer Quote: Produzenten könnten mit einer planbaren Nachfrage rechnen. Ihr Fehlen gilt als ein entscheidendes Hindernis im Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, etwa für den Bau des Kernnetzes. Doch viele Fachleute bezweifeln, dass in den kommenden Jahren genügend Wasserstoff verfügbar sein wird, um sowohl Hausbesitzer als auch Gaskraftwerke und Industrie mit dem raren Gut zu versorgen. „Die steigenden Quoten an nicht-fossilen Gasen führen innerhalb von wenigen Jahren zu Mengen, die der Markt absehbar nur sehr schwer bis gar nicht liefern kann“, heißt es in einer Analyse der Denkfabrik Epico.
Auch der heimische Markt für Biomethan gilt als klein und wenig skalierbar. „Eine Grüngasquote steht in eklatantem Widerspruch zu einer auf Wettbewerb setzenden Wärmewende“, kritisiert auch Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe. „Das Instrument zwingt grüne Gase in den Gebäudesektor, wo die Zahlungsbereitschaft aufgrund alternativer Dekarbonisierungsoptionen deutlich geringer ist als in der Industrie und Energiewirtschaft.“
Hinzu kommt, dass alternative Energieträger teurer sind als konventionelles Erdgas. Auf Hausbesitzer kämen also deutliche Mehrkosten zu. Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft zufolge könnten sie sich im Jahr 2030 auf knapp 180 Euro für diejenigen Haushalte belaufen, die Gas für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser nutzen. Diese kommen zu den absehbar steigenden CO₂-Preisen auf den Erdgasanteil sowie den Netzentgelten noch hinzu. Der Absatz an Wärmepumpen war im vergangenen Jahr um 55 Prozent auf knapp 300.000 Stück gestiegen, damit war die Wärmepumpe erstmals das meistverkaufte Heizgerät.
Kontrolle durch die Schornsteinfeger
Die von der Koalition geplante Neuregelung knüpft an eine bereits bestehende Regelung im Gebäudeenergiegesetz an. Demnach war es bislang erlaubt, bis zum Abschluss der kommunalen Wärmeplanung – in Großstädten bis zum 30. Juni dieses Jahres, in kleineren Städten bis Mitte 2028 – noch eine neue Gasheizung einzubauen, sofern diese von Anfang 2029 an für die Wärmeerzeugung schrittweise immer mehr grüne Gase nutzt. Zunächst waren 15 Prozent vorgeschrieben, von 2035 an 30 Prozent und von 2040 an 60 Prozent. Sicherstellen müssen das die Hauseigentümer durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Die Schornsteinfeger bilden die Kontrollinstanz.
Fraglich ist, ob sich mit einer Grüngasquote, aber ohne 65-Prozent-Vorgabe die Klimaschutzziele erreichen lassen. Der Verkehrs- und der Gebäudesektor gelten ohnehin schon als große Sorgenkinder; laut kürzlich bekannt gewordenen Projektionsdaten des Bundesumweltministeriums werden sie ihre zulässigen Jahresemissionsmengen bis 2030 kumuliert um 169 beziehungsweise 110 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente überschreiten.
Die Denkfabrik Agora Energiewende geht davon aus, dass die Klimaschutzlücke im Gebäudesektor bis 2030 ohne die 65-Prozent-Vorgabe noch einmal um „mindestens 15 Millionen Tonnen“ steigen wird. Der Chef des Hauses, Carsten Schneider (SPD), muss Ende März Ideen präsentieren, wie er die Lücke schließen will. Auch Epico geht davon aus, dass auf dem Weg zur Klimaneutralität „zusätzliche Instrumente im Bereich der Förderung und des CO₂-Preises zwingend erforderlich“ wären.
Gewissheit, was künftig gilt, dürften Hauseigentümer aber erst haben, wenn der ausgearbeitete Gesetzesentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz – so soll das Gesetz künftig heißen – vorliegt. Dies soll nun bis Ostern geschehen, kündigten Union und SPD am Dienstagabend an. Geplant war eigentlich Ende Februar, der Prozess verzögerte sich jedoch wegen der Meinungsverschiedenheiten in der Koalition.
Die treibende Kraft, die unter Habeck eingeführte 65-Prozent-Regel abzuschaffen, waren CDU/CSU. Sie verhandelten den Satz in den Koalitionsvertrag, wonach das habecksche Heizungsgesetz abgeschafft werden solle. Als im vergangenen Jahr die Verhandlungen über die konkrete Gesetzesänderung begannen, hatten die Klimapolitiker in der SPD versucht, die Erneuerbaren-Vorgabe doch noch zu retten.
Nachdem die beiden zuständigen Ministerinnen, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD), nicht weiterkamen, fiel in einem Koalitionsausschuss die Entscheidung, die Fraktionen mit einzubinden. Inhaltlich durchgesetzt hat sich nun die Union. Dadurch, dass die für Wirtschaft zuständigen Vizechefs der Regierungsfraktionen die Eckpunkte mit ausgearbeitet haben, könnte der Gesetzgebungsprozess jetzt schneller als vor drei Jahren ablaufen. Vor der Sommerpause, so das erklärte Ziel in Berlin, sollen Hauseigentümer wissen, woran sie sind.
Der Chef des Eigentümerverbands Haus und Grund zeigte sich am Dienstagabend erfreut. „Die Abschaffung ist kein Rückschritt beim Klimaschutz – im Gegenteil“, sagte Kai Warnecke. Ideologisch aufgeladene Vorgaben würden durch „klare, erreichbare Ziele und verlässliche Rahmenbedingungen ersetzt“.