Klimarücklage: Warum Deutschland den Soli z. Hd. den Klimawandel braucht

Als Reaktion
auf die Katastrophen im Ahrtal und nun in Süddeutschland fordern manche die
Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung
sowie das
Aussetzen und die Reform der Schuldenbremse, damit der Staat zumindest für
einen Teil der Kosten aufkommen kann. Keine dieser beiden Forderungen stellt
jedoch eine ausreichende oder dauerhafte Lösung dar.

Die
Logik einer verpflichtenden Elementarversicherung beruht auf drei Argumenten.
Zum einen soll das Verursacherprinzip gelten, also die Betroffenen sollen
selbst für den Schaden an ihrem Eigentum aufkommen. Zudem soll eine
Versicherungspflicht bessere Anreize setzen, beispielsweise keine Immobilien in
von Hochwasser bedrohten Gegenden zu bauen. Drittens setzt die Logik die Annahme voraus, der private
Markt könne am besten die Risiken minimieren und umverteilen. Versicherungskonzerne
sollen die Risiken einschätzen, Versicherungen anbieten und im Schadensfall die
Kosten zwischen den Versicherten umverteilen. Die Verpflichtung soll sicherstellen, dass die
Kosten nicht auf den Staat und damit die Gesellschaft als Ganzes abgewälzt
werden.

Keines
dieser drei Argumente ist jedoch überzeugend. Denn verantwortlich für die
zunehmende Häufigkeit und Schwere der Naturkatastrophen sind nicht die privaten
Eigentümerinnen von Immobilien oder Unternehmen, sondern die Verursacher des
Klimawandels, also vor allem Menschen und Unternehmen mit einem großen CO₂-Fußabdruck. Zudem wird es zunehmend unmöglich zu identifizieren, welche
Regionen besonders stark von Naturkatastrophen bedroht sein werden.  

Drittens
besteht ein Marktversagen, da private Versicherungen unmöglich alle künftigen
Naturkatastrophen versichern können– zum einen, weil ein enormes Maß an
Unwissen darüber besteht, wie künftige Katastrophen aussehen und wen sie
betreffen werden, und zum anderen, weil das Ausmaß der Schäden die Möglichkeiten
auch privater Versicherungsunternehmen übersteigt.

Finanziert über einen Klimasoli

Eine
öffentliche Klimarücklage ist eine sinnvolle und notwendige Antwort auf dieses
Marktversagen und zur Finanzierung der Kosten sowohl von Naturkatastrophen als
auch des Umbaus der öffentlichen Infrastruktur — wie die Verlegung oder
Neugestaltung von Straßen, Brücken, Schienen und öffentlichen Bauten.

Finanziert
werden sollte eine solche Klimarücklage durch einen Solidaritätszuschlag von drei
Prozent auf die Einkommensteuer, wie er in den 1990er-Jahren für die
Finanzierung des Wiederaufbaus Ostdeutschland eingeführt wurde. Eine solche
Finanzierung würde knapp 25 Milliarden Euro an Einnahmen pro Jahr ermöglichen. Als Beispiel könnte die Rücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung dienen: Auch darin wurden viele
Milliarden Euro an Rücklagen aufgebaut, um die zu erwartenden, höheren Kosten
für die gesetzliche Rente in Zukunft mitfinanzieren zu können.  Ähnlich sollte man es beim Klima machen und so in Jahren ohne größere Katastrophen Überschüsse aufbauen. Allerdings muss man damit rechnen, dass es in Jahren von großen Katastrophen auch ein Defizit geben könnte.
Trotzdem wäre eine solche Finanzierung für den Wiederaufbau
eine verlässliche Lösung und könnte helfen, Klima- und Umweltschäden abzumildern. Zudem wäre die
Finanzierung progressiv, also Menschen mit geringen Einkommen würden nicht oder
nur geringfügig zur Kasse gebeten. Der größte Teil entfällt auf diejenigen, die
ein höheres Einkommen haben und generell stärker zum Klimawandel beitragen.

Unternehmen
dagegen würden durch die Abgabe nicht direkt belastet. Sie werden bereits durch
die CO₂-Bepreisung an den Kosten des Klimaschutzes beteiligt
, deren Einnahmen –
so wie von der Bundesregierung versprochen – als Klimageld größtenteils an die
Bürgerinnen und Bürger zurückfließen sollten. Eine Klimarücklage würde auch eine verpflichtende
Elementarschadenversicherung nicht ersetzen, sondern diese punktuell für diejenigen
ergänzen, die die Versicherungskosten nicht allein tragen können.

Auch die Schuldenbremse reformieren

Angesichts
der erneuten Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland fordern einige ein
Aussetzen der Schuldenbremse beim Bund und bei den betroffenen Ländern. Dies
ist kurzfristig richtig und notwendig, denn ein weiteres dogmatisches und
ideologisches Festhalten an der Schuldenbremse bei gleichzeitig hohen
staatlichen Kosten zur Bewältigung der Katastrophe würde einen enormen
wirtschaftlichen Schaden anrichten. Bund und Länder sollten sich ein
Beispiel an der CDU-geführten Landesregierung in Schleswig-Holstein nehmen, die
jüngst ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse unter anderem aufgrund der Ostseesturmflut
beschlossen hatte.

Die
Schuldenbremse wird obsolet, wenn fast jedes Jahr Ausnahmen wegen
Naturkatastrophen gemacht werden. Sie sollte reformiert werden, um
Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen, nicht jedoch, um dauerhaft höhere Kosten
für Naturkatastrophen zu stemmen.

Die finanziellen Kosten des Klimawandels werden eine
zunehmende, auch wirtschaftliche Belastung darstellen. Die Politik sollte einen
Plan zur Finanzierung der Kosten zur Bewältigung und Mitigation des Klima- und
Umweltwandels entwickeln — zumindest erst einmal in Deutschland, dann auch
global.

Als Reaktion
auf die Katastrophen im Ahrtal und nun in Süddeutschland fordern manche die
Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung
sowie das
Aussetzen und die Reform der Schuldenbremse, damit der Staat zumindest für
einen Teil der Kosten aufkommen kann. Keine dieser beiden Forderungen stellt
jedoch eine ausreichende oder dauerhafte Lösung dar.

Die
Logik einer verpflichtenden Elementarversicherung beruht auf drei Argumenten.
Zum einen soll das Verursacherprinzip gelten, also die Betroffenen sollen
selbst für den Schaden an ihrem Eigentum aufkommen. Zudem soll eine
Versicherungspflicht bessere Anreize setzen, beispielsweise keine Immobilien in
von Hochwasser bedrohten Gegenden zu bauen. Drittens setzt die Logik die Annahme voraus, der private
Markt könne am besten die Risiken minimieren und umverteilen. Versicherungskonzerne
sollen die Risiken einschätzen, Versicherungen anbieten und im Schadensfall die
Kosten zwischen den Versicherten umverteilen. Die Verpflichtung soll sicherstellen, dass die
Kosten nicht auf den Staat und damit die Gesellschaft als Ganzes abgewälzt
werden.

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