Klage gegen Jeffrey Epstein: Die Klage dieser Jane Doe

Wir wissen nicht, wer Jane Doe ist. Aber wir kennen ihre Tagebücher, die sie wohl über mehrere Jahre hinweg geschrieben hat. Wir kennen die E-Mails ihrer Anwältin an das Gericht, in denen sie schildert, was ihre Klientin erlitten hat. Wir kennen auch eine Zivilklage, die ebendiese Anwältin aufsetzte, eine renommierte New Yorker Juristin, spezialisiert auf MeToo-Fälle. In der Klage wirft Jane Doe einem mächtigen Mann, dem Investor B., unter anderem vor, ihr bei einer Vergewaltigung in die Vulva gebissen zu haben.

Wir kennen all diese Dokumente, weil sie Teil der Ermittlungsakten im Fall Jeffrey Epstein sind. Jahrelang bekam niemand diese Akten zu sehen, sie waren unter Verschluss. Ende Januar hat das US-Justizministerium sie veröffentlicht, es sind an die drei Millionen Dokumente. Sie lassen vermuten: Um Epstein herum gab es ein Netz für Menschenhandel und Vergewaltigung. Mächtige, reiche Menschen nutzten Kinder, junge und erwachsene Frauen, um sie zu vergewaltigen – mutmaßlich. Mutmaßlich, das muss man hier immer sagen. Denn Gerichtsurteile gibt es bislang kaum. Epstein selbst wurde 2008 wegen der Beschaffung von Minderjährigen für Prostitution verurteilt, in einem einzigen Fall, und kam danach schnell wieder frei. 2019 starb er in Untersuchungshaft, während er auf ein zweites Strafverfahren wartete.

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