Dürfen Tech-Firmen die Arbeit und Identität von Menschen ohne Genehmigung als Produkt verkaufen? In New York wird zurzeit über einen Streit verhandelt, der weitreichende Konsequenzen für die Branche haben könnte. Mehrere Journalisten und Autoren haben eine Sammelklage gegen die Firma „Superhuman“ eingereicht. Deren Schreibsoftware „Grammarly“ bot bis vor Kurzem eine Funktion namens „Expert Review“ an. Die Namen realer Personen wurden für KI-generierte Schreib-Feedbacks verwendet – ohne deren Zustimmung.
So produzierte die Software zum Beispiel Kommentare mit dem Titel „Tipps von Stephen King“, wenn Nutzer Romanentwürfe hochluden. Oder sie pries Verbesserungsvorschläge für journalistische Artikel als „inspiriert von Kara Swisher“ an. Zu den vermeintlichen Experten, deren Feedback man gegen Bezahlung anfordern konnte, zählten Journalisten, Autoren und Wissenschaftler, darunter verstorbene Persönlichkeiten wie Carl Sagan.
Autoren fordern fünf Millionen Dollar Schadenersatz
Nach öffentlicher Kritik ist die „Expert Review“-Funktion von Grammarly inzwischen abgeschaltet. Das Unternehmen verkündete, diese überarbeiten zu wollen. Zuerst hatte man sich mit einer Opt-out-Möglichkeit behelfen wollen, doch die meisten Betroffenen hatten gar nicht gewusst, dass sie der Nutzung ihres Namens widersprechen sollten.
Der CEO von Superhuman, Shishir Mehrotra, entschuldigte sich kürzlich zwar. Doch gleichzeitig beteuerte er, für die Sammelklage gebe es keine Grundlage. Das Unternehmen wird wohl versuchen, den kleingedruckten Warnhinweis, der unter den vermeintlichen Expertennamen stand, als entlastend anzuführen. Dort hatte es geheißen: „Bezüge auf Fachleute in diesem Produkt dienen nur Informationszwecken und behaupten keine Arbeitsbeziehung mit oder Unterstützung von Grammarly durch diese Individuen oder Organisationen.“
Mit der Abschaltung wappnet sich das Unternehmen jetzt vermutlich gegen die Folgen der Klage, die die Journalistin Julia Angwin angeregt hatte. Es soll um mehr als fünf Millionen Dollar Schadenersatz gehen. Angwin ist bekannt für investigative Berichterstattung, vor allem aus dem Tech-Sektor. Sie habe früher gedacht, „Deep Fakes“ passierten nur anderen und hätten vor allem mit gefälschten Bildern zu tun, sagte die Klägerin der BBC. Sie habe nie erwartet, dass ihr das Schreiben, das sie als Berufskompetenz jahrelang entwickelt habe, überhaupt gestohlen werden könnte.
Der Journalist Casey Newton kritisierte, dass Nutzer zwölf Dollar im Monat gezahlt hätten, während die Autoren nicht nur leer ausgingen, sondern auch einen möglichen Rufschaden in Kauf nehmen mussten – schließlich könnten Texte, die ihnen zugeschrieben werden, auch fehlerhaft oder politisch extremistisch sein. Die Autorin Kara Swisher nannte die Macher von Grammarly „Identitätsdiebe“.
KI als Fake-Autorität
Viele generative KI-Modelle imitieren Schreib- oder visuelle Stile. Doch Grammarly erzeugte mit den realen Namen eine Fake-Autorität, die suggerierte, echte Profis hätten einen hochgeladenen Text bewertet. Der Fall reiht sich ein in größere Konflikte rund um die Künstliche Intelligenz, wie etwa zwischen Nachrichtenunternehmen oder Künstlern und Anbietern generativer KI. Alle drehen sich um die Frage, wer im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz die Resultate kreativer Arbeit besitzt und vermarkten darf. In New York, wo die Journalisten ihre Klage eingereicht haben, und in Kalifornien sind Namen und Ruf besonders stark vor unerlaubter Aneignung geschützt.
Falls Superhuman den Prozess verliert, könnten Unternehmen künftig verpflichtet sein, vor jeder Nutzung des Namens oder des Werks einer Person eine Einwilligung einzuholen, Lizenzmodelle zu entwickeln und die KI-Personalisierung insgesamt transparenter zu gestalten. Die Klage könnte so zum Präzedenzfall für das noch junge Anwendungsfeld Künstlicher Intelligenz im Marken- und Persönlichkeitsrecht werden.
Source: faz.net