Klage gegen Drogeriekette: dm will sich Online-Apotheke nicht zensurieren lassen

Schon vor dem Start seiner neuen Onlineapotheke hatte Christoph Werner geahnt: Das könnte Ärger geben. Es werde wohl „erst einmal ziemlich scheppern und knallen, mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen“, sagte der Gründersohn und Geschäftsführer der Drogeriemarktkette dm im Oktober, zwei Monate vor der offiziellen Eröffnung von dm-med. Zwei Monate danach ist klar: Es scheppert und knallt durchaus.

Vor wenigen Tagen meldete sich die Wettbewerbszentrale zu Wort, ein in Bad Homburg ansässiger Verein. Man habe Klage gegen dm am Landgericht Karlsruhe eingereicht, dem Sitz des Drogerieunternehmens. Der Vorwurf: „Verstöße gegen zentrale Vorgaben des Arzneimittel- sowie des Apothekenrechts“, wie es in einer Mitteilung heißt.

Die Drogeriekette vermische Produktkategorien, so die Anschuldigung. Denn apothekenpflichtige Arzneimittel dürften nach den Vorgaben des Arzneimittelrechts nur durch Apotheken abgegeben werden. Mit dem neuen dm-Geschäftsmodell jedoch werde das Drogeriesortiment mit einem Apotheken vorbehaltenen Sortiment an apothekenpflichtigen Arzneimitteln vermengt.

Keine „Apothekenecke“ in der Drogerie

Warum ist das verwerflich? Zum Schutz der Allgemeinheit vor Fehl- oder Mehrgebrauch von Arzneimitteln sollten Medikamente nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit anderen Konsumgütern des täglichen Lebens angeboten werden, betont die Wettbewerbszentrale. Was im stationären Handel unzulässig sei, nämlich eine „Apothekenecke“ in einer Drogerie, könne auch im Onlinehandel nicht anders behandelt werden, argumentiert der klagende Verein. Wenn aber Arzneimittelangebote in den Webauftritt eines Drogeriemarkts integriert seien, werde die Apothekenpflicht unterlaufen.

Tatsächlich ist die neue Onlineapotheke dm-med auf der Homepage von dm zu finden – als sogenanntes „Partner“-Angebot. Kunden könnten allerdings den Apothekeneinkauf auch mit Produkten aus der Drogerie kombinieren, „einfach, schnell und bequem“, heißt es dort. Was Juristen nun wohl zu klären haben: Ist diese Verbindung zu eng und damit gesetzeswidrig oder doch rechtskonform?

Am dm-Platz in Karlsruhe vertritt man eine klare Meinung. „Unsere Onlineapotheke haben wir natürlich juristisch geprüft, wir kennen die Gesetzeslage sehr gut“, sagt Werner im Gespräch mit der F.A.Z. Dementsprechend sei dm-med so aufgesetzt worden, dass es im Einklang stehe mit Recht und Gesetz.

Zwei Rechnungen, zwei Pakete

Den Vorwurf der unzulässigen Vermischung von Drogerie- und Apothekenartikeln will er nicht gelten lassen. „Wir haben das rechtlich voneinander getrennt. Die Kunden bekommen zwei Bestellbestätigungen. Sie bekommen zwei Rechnungen. Die Ware ist getrennt verpackt. Es sind zwei Pakete; wenn es geht, ist das eine Paket im anderen, aber es ist trotzdem klar getrennt.“

Das alles sei unmissverständlich und ganz bewusst so gewählt. Und die Apotheke heiße dm-med, und dm-med sei der Vertragspartner für die Kunden. So steht es auch ganz offiziell in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens dm-Gesundheitsservices, das hinter dm-med steht. Die Drogeriemarktkette dm selbst wiederum hat eigene AGBs.

Tatsächlich hat Christoph Werner das Projekt Onlineapotheke nicht mal schnell auf der grünen Wiese im tschechischen Bor aufbauen lassen – denn im dortigen Industriegebiet sitzt dm-med, von dort werden die Artikel versendet. Der Standort in der Nähe der deutschen Grenze ist mit Bedacht ausgewählt, weil das Geschäftsmodell nach deutschem Recht nur vom Ausland aus zu betreiben ist.

Millionen alleine für Anwälte

Allein für die Anwälte hat dm Werner zufolge mehrere Millionen Euro ausgegeben, um mit seinem Vorhaben juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Insgesamt summieren sich die Investitionen in das Projekt Versandapotheke, an dem mehr als 900 Mitarbeiter beteiligt sind, auf einen zweistelligen Millionenbetrag.

Für dm steht also mit der Klage einiges auf dem Spiel. Vor allem ein lukratives Geschäftsmodell. Denn im Geschäft mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln sieht der Drogeriekonzern gute Geschäftschancen. Auch mit Blick auf die ständig steigenden Gesundheitskosten in Deutschland. „Deswegen brauchen wir neue Konzepte“, sagt Werner und meint damit auch sein eigenes.

In den ersten Wochen ist das Projekt offenbar gut angelaufen. „Bei den Kunden war die Resonanz sehr positiv“, resümiert der dm-Chef – und das, obwohl man keine Werbung dafür gemacht habe. Konkrete Zahlen will er nicht nennen, nur so viel sagen: „. Wir sehen viele Bestellungen. Wir sehen auch eine große Zufriedenheit. Es ist nichts schiefgelaufen in den Prozessen, dass Bestellungen gelöscht oder falsche Sachen ausgeliefert wurden. Es klappt alles sehr, sehr gut.“

Das dürften auch Wettbewerber gerne hören. dm ist zwar der erste Drogeriekonzern, der auf eine Onlineapotheke setzt, aber inzwischen nicht mehr der einzige. Konkurrent Rossmann hat kürzlich ähnliche Planungen bekannt gegeben. Und auch der Handelskonzern Müller will sich verstärkt der Thematik Gesundheit annehmen.

Noch „ein Weilchen“ bis zum Urteil

Vorreiter Werner freut sich unterdessen darüber, dass „der Wettbewerb endlich anspringt, dass effizientere Strukturen eingeführt werden, dass die Preise in Deutschland sinken, die ja sehr hoch sind in diesem Sektor“. Da sei viel zu verlieren für diejenigen, die bisher diesen Markt unter sich aufgeteilt hatten.

„Deswegen kann ich mir schon vorstellen, dass die Hoffnung besteht, durch dieses Verfahren zunächst eine Verzögerung bei zusätzlichen Markteintritten zu erreichen.“ Die Klage sieht er als „gute Taktik“ der Konkurrenz, denn bis zu einem rechtsgültigen Urteil werde es wohl „ein Weilchen dauern“. Zu erwarten ist, dass sich beide Parteien – je nach Ausgang – nicht mit der ersten Instanz zufriedengeben dürften, sondern in Berufung gehen werden.

Diese lange Zeit könnte freilich auch dm selbst zugutekommen. Die Annahme ist nicht abwegig, dass auch die Konkurrenten der Karlsruher erst einmal warten, wie der Prozess ausgeht, bevor sie Geld in die Hand nehmen. Davon geht auch die klagende Wettbewerbszentrale aus, wenn sie von einer Grundsatzfrage spricht, über die hier entschieden werde. dm unterdessen, sagt Werner, mache zwischenzeitlich mit seiner bestehenden Onlineapotheke „fröhlich weiter“.

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