Die Europäische Kommission hat laut einem Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu Unrecht Fördergelder in
Milliardenhöhe an Ungarn freigegeben. Die zuständige Generalanwältin stimmte mit ihrem Gutachten in wesentlichen Punkten dem Europaparlament zu. Das Parlament hatte gegen die Kommission geklagt, nachdem diese im Dezember 2023 eingefrorene Gelder an Ungarn freigegeben hatte.
Die Gutachterin schlug vor, den Beschluss für nichtig zu erklären. Für die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs ist diese Einschätzung nicht bindend, allerdings folgen sie in vielen Fällen Gutachten. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Nach Einschätzung der Generalanwältin hatte die Kommission 2023 die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht ordnungsgemäß geprüft. Zuerst hätte sie nachweisen müssen, dass die erforderlichen Reformen in Kraft getreten seien. Auch eine ordnungsgemäße Begründung für die Entscheidung habe es nicht gegeben.
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