Kirchenaustritt laut EuGH-Urteil bloß kein Kündigungsgrund

Stand: 17.03.2026 • 11:21 Uhr

Wer für einen kirchlichen Arbeitgeber arbeitet, kann nach einem Urteil des EuGH wegen eines Kirchenaustritts nicht zwangsläufig gekündigt werden. Geklagt hatte eine ehemalige Caritas-Mitarbeiterin, die sich diskriminiert sah.

Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann es diskriminierend sein, wenn ein kirchlicher Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen eines Kirchenaustritts kündigt.

Entscheidend sei unter anderem, ob die Kirchenmitgliedschaft auch von anderen Mitarbeitenden mit den gleichen Aufgaben verlangt werde, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Außerdem sei zu prüfen, ob die religiöse Anforderung angesichts der Art der ausgeübten Tätigkeit tatsächlich „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ ist.

Gericht: Keine automatische Distanzierung von Grundwerten

Entschieden hat der EuGH über den Fall einer früheren Mitarbeiterin des katholischen Wohlfahrtsverbandes Caritas. Der Frau aus Hessen war infolge des Kirchenaustritts gekündigt worden. Die Klägerin, eine Sozialpädagogin, war in einer Schwangerschaftsberatung des katholischen Trägers tätig. In ihrem Team arbeiteten zu dem Zeitpunkt ihres Kirchenaustritts jedoch auch zwei Mitglieder der evangelischen Kirche.

Der EuGH sieht für die konkrete Stelle der Frau vor allem nicht gegeben, dass die Kirchenmitgliedschaft wesentlich ist. Dass nicht alle Mitarbeitenden Mitglieder der katholischen Kirche waren, deute darauf hin, dass der Arbeitgeber selbst nicht davon ausgehe, dass eine Kirchenzugehörigkeit erforderlich sei. Das Gericht ist zudem der Meinung, dass sich ein Mitarbeiter durch einen Austritt nicht automatisch von den Grundsätzen und Grundwerten der katholischen Kirche distanziere.

Mit seiner Auslegung gibt der EuGH dem Bundesarbeitsgericht Orientierung, welches den konkreten Fall nun entscheiden muss. Das Gericht hatte den EuGH um Auslegung von EU-Recht gebeten.

Source: tagesschau.de