Bei einem Rosenmontagsumzug in Nonnweiler sorgt ein Bollerwagen mit provokantem Schild für Ermittlungen des Staatsschutzes. Die Veranstalter distanzieren sich, der Bürgermeister betont: Satire und politische Meinungsäußerung gehören zur Fastnacht.
Mit einem Schild beim Rosenmontagsumzug haben zwei Teilnehmer Ermittlungen des Staatsschutzes auf sich gezogen. Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“. Hintergrund ist ein Umzug im saarländischen Nonnweiler. Fotos von dort zeigen einen Bollerwagen, geschmückt mit einer Deutschlandfahne und einem Schild mit der Aufschrift „Kalifat, Scharia, Burka, Zwangsehe, Nikab, Kinderehe“.
Ein Sprecher des Landespolizeipräsidiums sagte der Zeitung: „Der Staatsschutz, der generell für solche Bewertungen extremistischer Art zuständig ist, schaut sich nun an, ob das Ganze unter der Meinungsfreiheit abgedeckt ist, oder ob da ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt im Raum stehen könnte.“ Diese Prüfung werde voraussichtlich ein paar Tage dauern.
Verantwortlich für den Bollerwagen sollen ein Mann und eine Frau gewesen sein. Die beiden hatten sich einer Teilnehmerliste zufolge mit dem Gruppen-Namen „Angst um die Zukunft unserer Töchter“ für die Veranstaltung angemeldet.
Die Karnevalsgesellschaft 1954 Nonnweiler, die den Umzug veranstaltet hatte, hat sich von dem Schild distanziert. In einem schriftlichen Statement heißt es: „Faasend (Fastnacht, Anmerkung der Redaktion) ist in Deutschland ein bunter Ausnahmezustand mit festen Ritualen. Als Verein ist uns die Meinungsfreiheit vor allem in der Zeit der Faasend sehr wichtig. Wir distanzieren uns jedoch von der Meinung des Umzugswagens und möchten betonen, dass es die Meinung der jeweiligen Gruppe war. Wir als Verein stehen für Offenheit, Gleichberechtigung und Toleranz in jeder Lebenslage.“
Der von der SPD unterstützte Bürgermeister Nonnweilers, Franz Josef Barth (parteilos), betonte die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit auch auf Umzügen. Der „Saarbrücker Zeitung“ sagte er: „Fastnachtsumzüge leben traditionell davon, gesellschaftliche und politische Themen aufzugreifen und in zugespitzter, satirischer Weise darzustellen. Politische Meinungsäußerungen – auch wenn man sie persönlich nicht teilt oder sie einem nicht gefallen – sind Teil einer lebendigen demokratischen Kultur und müssen ausgehalten werden.“
Ein Sprecher des saarländischen Innenministeriums teilte WELT auf Anfrage mit: „Meinungsfreiheit gilt – ihre Grenzen setzt das Strafgesetz. Maßstab ist das Recht, nicht die Empörung. Eine endgültige Entscheidung, ob es sich um eine strafbare Handlung handelt, trifft am Ende die Justiz.“
nw
Source: welt.de