Kahlschlag | 8,7 Milliarden Euro Sparmaßnahmen treffen Menschen mit Behinderung und Kinder

Von einem Erfolg will der Inklusionsaktivist Raúl Krauthausen nicht sprechen, eher vom Gegenteil. Es sei ein wenig naiv zu glauben, der Protest des „Bündnisses Barrierefreiheit“ habe die Koalition zum Einlenken bewegt, sagte er imSüdwestrundfunk. Eigentlich hätte vergangene Woche die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in erster Lesung in den Bundestag kommen sollen. Doch es wurde kurzfristig abgesetzt, im Flurfunk im Bundestag ist von einem „Deal“ die Rede.

Die Änderung war im Zuge einer Staatenprüfung vom UN-Fachausschuss angemahnt worden und sollte Betroffenen den Zugang auch im privaten Bereich – etwa zu Läden, Arztpraxen oder Kinos – sichern. Doch die Reform wurde von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) so stark verwässert, dass von einem durchsetzbaren Recht nicht die Rede sein kann. Menschen mit Behinderung würden, so die Kritik von Verbänden und Selbsthilfegruppen, lediglich als Kostenfaktor gesehen. Selbst der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel beklagt, dass die Reform „ohne Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft“ daherkomme.

Es ist also kaum davon auszugehen, dass die Koalition das Gesetz im Sinne der Betroffenen noch einmal umgräbt. Die Verschiebung muss vielmehr in einem größeren Kontext gesehen werden. Denn fast gleichzeitig enthüllte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier einer Beratungsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, in dem es um drastische Einsparungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe geht, die vor allem Menschen mit Behinderung betrifft.

Sparumfang: 8,7 Millionen Euro, vielleicht auch mehr

Unter dem scheinbar harmlosen Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ legen die Verfasser ein sogenanntes „Vorschlagspapier“ von 70 Kürzungsvorschlägen vor, mit einem Umfang von 8,7 Milliarden Euro. Wobei das Einsparpotenzial bei zwei Dritteln der Eingriffe noch gar nicht beziffert werden kann, sodass es womöglich um noch viel mehr Geld geht.

Moniert wird von den Verfassern, dass sich die Kostendynamik in den drei Bereichen exorbitant entwickle und Länder und insbesondere Kommunen dieser Belastung aufgrund von Leistungsausweitung und der Zunahme von Leistungsberechtigten nicht mehr gewachsen seien. Unterschlagen wird der horrende Kostenauftrieb durch die Inflation.

Leute, Hüte festhalten, es gibt Sturm! Denn was sich hier als „verwaltungstechnisches Optimierungsprogramm“, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer ersten Einordnung dies beschreibt, ist „ein Angriff auf die Errungenschaften, für die Betroffene, Verbände und Fachleute jahrzehntelang gekämpft haben.“

Die Vorschläge verstoßen gegen die UN-Behindertenkonvention

Betroffen sind etwa Kinder, die auf Schulbegleitung angewiesen sind, aber auch Jugendliche, die ohne Unterstützung auf der Straße landen würden und eine Nachbetreuung benötigen, wie auch minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet ins Land kommen. Es geht aber auch um Menschen, die auf individuelle Assistenzdienste angewiesen sind oder besondere Hilfsmittel benötigen, um am Alltag teilhaben zu können. Auch Alleinerziehende, die auf Unterhaltsvorschuss angewiesen sind, werden in das Maßnahmebündel einbezogen.

Um wen geht es konkret? Zum Beispiel um Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Lernschwäche in der Schule oder Hochschule, die eine Begleitung benötigen und nun keine Einzelbetreuung mehr erhalten sollen. Dagegen werden sie nun in Gruppen zusammengefasst und von einer Person unterstützt. „Pooling“ ist das Stichwort.

Das Sozialgesetzbuch VIII soll in diesem Zusammenhang von „unnötigen Standards“ bereinigt und „andere Hilfssysteme“ mit in Verantwortung genommen werden. Etwa die inklusiv ausgerichteten Schulen und Hochschulen, „die Leistungen ohne ergänzende Hilfe der Eingliederungshilfe“ erbringen könnten. Im Prinzip gehe es „um die Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses“, sodass „der Pool die Regel“ wird und die 1:1-Betreuung die Ausnahme. Die Wunsch- und Wahlfreiheit der Betroffenen wird, wie in anderen Bereichen, eingeschränkt und unter „Kostenvorbehalt“ gestellt. Das verstößt jedoch gegen die UN-Behindertenkonvention.

Junge Geflüchtete sollen in die Gemeinschaftsunterkünfte

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahre sollen indessen mehr oder weniger Erwachsenen gleichgestellt und in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, „in denen reduzierte Standards für Unterbringung, Versorgung und Betreuung“ gelten, was wiederum gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Ihnen stehen dann nur noch ausnahmsweise ambulante Leistungen der Jugendhilfe zu, „da die Eingliederung in die Gemeinschaft am besten durch den Arbeitsmarkt erfolgt“.

Das gilt übrigens auch für die 100.000 jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren, die aus dem Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe gekegelt werden. Für die Flüchtlinge sollen die Vorgaben bei der Altersfeststellung „geschärft“ und bei unzureichender Mitwirkung die Beweisumkehr eingeführt werden. Auch beim Personalschlüssel der Einrichtungen und bei der Fachkräftequote – etwa in Kitas – möchte die Arbeitsgruppe die Axt ansetzen. Was in der Kinder- und Jugendhilfe Recht werden soll, trifft auch die Eingliederungshilfe, wenn beispielsweise keine individuellen Assistenzen mehr zugebilligt werden, Kostendeckelungen greifen oder Zumutbarkeitsgrenzen abgesenkt werden.

Bei den Vorschlägen geht es um billigere Alternativen der Unterbringung, die an die Gemeinschaftseinrichtungen des vorigen Jahrhunderts erinnern. Vorgeschlagen wird eine „Positivliste“ bei den Hilfsmitteln, Bringdienste sollen abgeschafft und der öffentliche Nahverkehr von Menschen mit Handicap genutzt werden. Der, wie man weiß, nicht flächendeckend barrierefrei ist.

Eltern und Sozialarbeiter müssen angesichts der Pläne verstört sein

Viele der 70 Zumutungen widersprechen, wie der Verband im Einzelnen auflistet, entweder internationalen Vereinbarungen oder Rechtsansprüchen. An keiner Stelle befasst sich die Arbeitsgruppe mit den sozialen Folgekosten, die dieser Kahlschlag nach sich zöge. Maßnahmen zum Bürokratieabbau werden konterkariert durch neue bürokratische Hürden, etwa durch zusätzliche Bedarfsfeststellungen oder Einkommensüberprüfungen, wenn Betroffene oder Eltern zur Kasse gebeten werden.

Finanzielle Einschnitte – etwa die Absicht, Tarifsteigerungen nicht mehr zu refinanzieren, wie es Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in der Pflege beabsichtigt – sind gerade für gemeinnützige Träger existenzbedrohend, weil sie nicht auf Rücklagen zurückgreifen können.

Die seit Monaten völlig unter dem Radar tagende Arbeitsgruppe ist wie die Rentenkommission oder die beiden im Auftrag des Gesundheitsministeriums werkelnden Gremien Sachwalterin bei der sogenannten Sozialstaatsreform, nur dass Kinder und Jugendliche, Geflüchtete und Menschen mit Behinderung noch weniger Lobby haben als Kranke und Alte.

Nicht nur Eltern müssen aufgestört sein angesichts solcher Pläne, sondern auch diejenigen, die an Schulen oder in Einrichtungen arbeiten, oder Jugendämter, die solche Kürzungen und Rechtseingriffe durchsetzen müssen. Es gehört zum Geist dieser Regierung, die notwendige finanzielle Entlastung der Kommunen zulasten der Schwächsten zu organisieren.

Am 5. Mai ist Tag der Menschen mit Behinderung. Gelegenheit, dem etwas entgegenzusetzen.

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