Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat den Gazastreifen besucht. Sie ist damit die erste deutsche Politikerin, die das Gebiet seit dem Angriff der Hamas auf Israel und den darauffolgenden Kämpfen besucht hat. Für rund eine Stunde besuchte sie den weiterhin von der israelischen Armee kontrollierten Rand des Gazastreifens. Journalistinnen und Journalisten durften nicht mit. Klöckner begrüßte die temporäre Öffnung des Gazastreifens und sagte, Israels Regierung solle diesen Weg weitergehen. Grünen-Chefin Franziska Brantner kritisierte, Klöckner habe auf ihrer Reise nicht mit Palästinenserinnen und Palästinensern gesprochen. Was hat Klöckner im Gazastreifen zu Gesicht bekommen? Und wieso ist gerade ihr der Besuch erlaubt worden? Diese und weitere Fragen beantwortet Yassin Musharbash, stellvertretender Leiter des Investigativressorts der ZEIT.
Donald Trumps Macht innerhalb der republikanischen Partei scheint unüberwindbar. Dennoch stellen sich immer wieder Abgeordnete der Partei gegen seine Pläne. Mit 219 zu 211 Stimmen haben die Abgeordneten eine Resolution verabschiedet, um die von
Präsident Trump gegen Kanada verhängten Zölle wieder aufzuheben – auch sechs Republikaner stimmten dafür. Die Entscheidung gilt
jedoch als weitgehend symbolisch: Auch der republikanisch dominierte Senat und Trump selbst müssten noch zustimmen. Ob die Abweichler nur Einzelfälle sind oder für einen größeren Trend innerhalb der Partei stehen, weiß Rieke Havertz, internationale Korrespondentin der ZEIT.
Der ukrainische Skeleton-Fahrer Wladyslaw Heraskewytsch will gerichtlich gegen seinen Ausschluss von den Olympischen Winterspielen vorgehen. Das Internationale Olympische Komitee hatte ihm die Teilnahme verwehrt, da er mit einem Helm an den Start gehen wollte, auf dem Bilder von rund 20 gefallenen Athletinnen und Athleten aus der Ukraine zu sehen waren. Laut dem IOC verstoßen die Bilder auf dem Helm gegen das Regelwerk des Wettbewerbs, das „politische, religiöse oder rassistische Propaganda“ nicht zulässt. Heraskewytsch will nun das Sportgericht CAS anrufen. Welche Erfolgsaussichten er hat, schätzt Nico Horn ein, Sportredakteur der ZEIT.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Palästinensers abgewiesen. Er hatte sich wegen der Genehmigung deutscher Rüstungsexporte nach Israel an das Gericht gewandt. Die Richter sahen jedoch keinen Grund, die vorangegangenen Entscheidungen zu beanstanden. Der Palästinenser hatte bei israelischen Angriffen seine Frau und sein Kind verloren. Er hatte vor Gericht argumentiert, Deutschland hätte ihn davor schützen müssen, dass Waffen mit deutschen Bauteilen sein Leben bedrohten.
Und sonst so? Mutpost für mehr Suizidprävention.
Hier außerdem der Kontakt zur Telefonseelsorge, der Nummer gegen Kummer und der Deutschen Depressionshilfe.
Moderation und Produktion: Azadê Peşmen
Redaktion: Hannah Grünewald und Philip-Johann Moser
Mitarbeit: Benjamin Probst
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