Das israelische Parlament hat einen
Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für „Terroristen“ beschlossen.
62 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten für den umstrittenen
Vorstoß der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Polizeiministers
Itamar Ben-Gvir. 48 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, der Rest war
abwesend oder enthielt sich. Auch der rechtskonservative
Ministerpräsident Benjamin Netanjahu gab seine Stimme für den Vorstoß
ab.
Kritikerinnen und Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an,
weil es de facto nur Palästinenserinnen und Palästinenser betrifft. Deutschland hatte sich mit
weiteren europäischen Ländern gegen das Gesetz ausgesprochen.
Laut dem Gesetzestext droht künftig jedem die
Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe, „der absichtlich den
Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden“.
Von einem Militärgericht im besetzten
Westjordanland verurteilte Palästinenser müssen nun obligatorisch mit
der Todesstrafe rechnen, wenn sie wegen vorsätzlicher und als
„Terrortat“ eingestufter tödlicher Anschläge schuldig befunden wurden.
Das Strafmaß kann dem Entwurf zufolge unter „besonderen Umständen“ auf
lebenslange Haft abgemildert werden. Das Urteil kann angefochten werden. Im Falle einer
Verurteilung soll die Todesstrafe binnen 90 Tagen durch Erhängen von
einem Gefängniswärter vollstreckt werden.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Vor zivilen Gerichten in Israel kann nach dem
Gesetzentwurf eine Person, die wegen eines terroristisch motivierten
Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird,
entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft
werden. Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das neue
Gesetz aber etwa nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden, die am
Massaker am 7. Oktober 2023 im israelischen Grenzgebiet beteiligt
waren.
Der Sicherheitsausschuss der Knesset hatte den
Entwurf zuletzt für die zweite und dritte Lesung gebilligt. Der
Vorsitzende des Ausschusses, Zvika Fogel, sprach von einem „wichtigen
Schritt zur Wiederherstellung der Abschreckung des Staates Israel“.
Menschenrechtsorganisationen hatten zu einem Stopp des kontroversen
Vorhabens aufgerufen.
Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr
1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die
Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen
NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des
deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber das
letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel
ausgesprochene Todesstrafe vollstreckt wurde.
Kritik auch in Israel
Der deutsche Außenminister Johann Wadephul (CDU) und seine Kollegen aus Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich hatten am Sonntag in einer gemeinsamen Erklärung ihre „tiefe Besorgnis“ über den Gesetzentwurf geäußert. „Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung“, teilten die Minister mit. „Deshalb lehnen wir die Todesstrafe weltweit unter allen Umständen ab.“
Auch in Israel gab es Kritik an dem Gesetz. Der oppositionelle Abgeordnete Avigdor Lieberman, der sich grundsätzlich
für die Todesstrafe für Terroristen aussprach, sagte während einer
stundenlangen Debatte, er rechne damit, dass Israels höchstes Gericht
das Gesetz kippen werde. Der demokratische Abgeordnete Gilad Kariv
kündigte an, gegen das Gesetz zu klagen. Das Gesetz sei unmoralisch und
widerspreche den Grundwerten Israels, schrieb er auf der Plattform X.
Der linke israelische Abgeordnete Ofer Cassif bezeichnete das
Gesetz als „Gesetz zum Völkermord“.
„Israels neues Gesetz zur Todesstrafe stellt
eine offizielle Billigung einer Politik der Rache und rassistischer
Gewalt gegen Palästinenser dar“, heißt es in einer gemeinsamen
Stellungnahme mehrerer Organisationen. Das jetzt verabschiedete Gesetz
sei „besonders ungeheuerlich“, weil es sich gegen Palästinenser richte,
die Grundsätze eines fairen Verfahrens verletze und gegen das
Völkerrecht verstoße.
ACRI will bereits Klage eingereicht haben
Das israelische Demokratie-Institut kritisierte in einem Gutachten, dass es die Richter im Militärgericht dazu zwinge, die Todesstrafe zu verhängen, und dass es ihnen die notwendige Einzelfallprüfung nehme. Es widerspreche den demokratischen und rechtsstaatlichen Werten Israels, weil es nur gegen Palästinenser gerichtet sei. Das Gesetz könne auch zu irreversiblem Justizfehlern führen und Israel international politisch schaden, hieß es. Außerdem helfe es nach Ansicht von Experten nicht effektiv im Kampf gegen Terror.
Die israelische Bürgerrechtsorganisation
„Association for Civil Rights in Israel“ (ACRI) teilte mit, dass sie
beim obersten israelischen Gericht Klage gegen das Gesetz eingereicht
habe. „Das Gesetz ist verfassungswidrig, von Grund auf diskriminierend
und wurde – für Palästinenser im Westjordanland – ohne rechtliche
Befugnis erlassen“, heißt es in der Stellungnahme. Die Knesset habe keine Befugnis, Gesetze für
das besetzte Westjordanland zu erlassen. Ferner sei die Todesstrafe „an
sich schon eine irreversible und unverhältnismäßige Verletzung des
Rechts auf Leben“. Das konkrete Gesetz verschärfe dies zusätzlich, indem
es den Angeklagten Verfahrensgarantien entziehe.
Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, reagierte erschüttert auf die Abstimmung. Das sei ein erheblicher zivilisatorischer Rückschritt,
schrieb er auf der Plattform X. In einer Pressemitteilung kündigte der Europarat
an, die Auswirkungen des Gesetzes auf diese Übereinkommen und
Kooperationen zu untersuchen. Die Todesstrafe sei nicht mit den heutigen
Menschenrechtsstandards vereinbar. Jede Anwendung der Todesstrafe, die
als diskriminierend bezeichnet werden könnte, sei zudem in einem
Rechtsstaat inakzeptabel.