Israel: Außenminister warnen Israel vor Wiedereinführung dieser Todesstrafe

Deutschland und ​drei weitere europäische Staaten haben deutliche Kritik an einer möglichen Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel geäußert. Die Todesstrafe sei eine „unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne abschreckende Wirkung“, teilten Außenminister Johann Wadephul (CDU) und seine Amtskollegen aus ​Frankreich, Italien und Großbritannien ⁠mit. Die vier Regierungen lehnten die Todesstrafe weltweit unter ‌allen Umständen ab.

Das israelische Parlament will an diesem Montag abschließend über ein im vergangenen Jahr eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren zur Todesstrafe entscheiden. Der rechtsextreme Polizeiminister Itamar Ben-Gvir sprach von dem wichtigsten Gesetzesentwurf der vergangenen Jahre. Die Billigung gilt als wahrscheinlich, allerdings ist der Vorstoß seiner Partei höchst umstritten: Kritiker sehen den Entwurf als rassistisch an, weil er de facto nur Palästinenser betrifft, und haben zu einem Stopp des Vorhabens aufgerufen.

„Wir sind besonders ​besorgt über den de facto diskriminierenden Charakter des Gesetzentwurfs“, schreiben auch die vier Außenminister in ihrer gemeinsamen Erklärung. Sie appellierten an die Parlamentsabgeordneten und die israelische Regierung, das Gesetzesvorhaben zurückzunehmen. Die Todesstrafe sei eine „unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne abschreckende Wirkung“, teilten sie mit.

Auch der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, rief das israelische Parlament auf, den Gesetzentwurf nicht zu verabschieden. Das Vorhaben bedeute „einen schweren Rückschritt gegenüber dem faktisch seit Langem geltenden Moratorium für die Todesstrafe“ in Israel.

Itamar Ben-Gvir steht hinter dem Projekt

Bei einer Billigung müssen Palästinenser, die vor Militärgerichten in besetzten Gebieten wegen eines terroristisch motivierten Mordes verurteilt werden, mit einer Todesstrafe rechnen. Auch vor zivilen Gerichten könnte eine Person, die wegen eines Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird, mit der Todesstrafe bestraft werden. Damit würde einem Palästinenser, der einen Israeli tötet, möglicherweise die Hinrichtung drohen – nicht aber einem Israeli, der einen Palästinenser tötet.

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe wirklich vollstreckt wurde.

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