Seit der Einführung von Polizeikontrollen an den deutschen Grenzen sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums Zehntausende Menschen an der Einreise gehindert worden. Seit Aufnahme der Kontrollen im Oktober 2023 habe es 43.500 Zurückweisungen gegeben, teilte ein Ministeriumssprecher mit. „Ein Großteil irregulärer Einreisen konnte verhindert werden durch Zurückweisungen.“
Das Innenministerium hatte im Oktober 2023 Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz aufgenommen. Im vergangenen September wurden die Kontrollen auf alle Grenzen ausgeweitet. Derzeit gilt die Regelung bis März, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will sie weiter verlängern.
„Das wird oft unterschlagen in der Debatte“, sagte der Ministeriumssprecher mit Blick auf die Diskussion um die migrationspolitischen Forderungen der Union. Es könne nicht „völlig unterschiedslos“ zurückgewiesen werden. Zudem sei anhand der Zahlen sichtbar, dass die irreguläre Migration bereits „stark zurückgedrängt“ werde.
Innenministerium sieht keinen Anlass für Notlage
So habe es im vergangenen Jahr 111.000 Asylgesuche weniger gegeben als im Vorjahr. Das sei „ein Rückgang der irregulären Migration um 34 Prozent“. Zugleich habe es mehr Abschiebungen gegeben. Auf Basis dieser Zahlen könne man keine Notlage erklären, sagte der Sprecher mit Verweis auf die europäische Rechtsprechung.
Auf eine solche Notlage beruft sich Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU). Sie würde erlauben, von europarechtlichen Vorgaben abzuweichen, um den Schutz der inneren Sicherheit zu gewährleisten. Die Union wies Aussagen von SPD und Grünen zurück, wonach ihre Forderungen verfassungs- und europarechtswidrig seien.
CDU und CSU wollen unter anderem permanente Grenzkontrollen etablieren und die Abschiebehaft ausweiten. Dazu hat die Unionsfraktionen zwei Anträge formuliert und einen Aktionsplan angekündigt, den Merz im Fall seiner Wahl zum Bundeskanzler umsetzen will. Über die Anträge soll der Bundestag noch vor der Wahl abstimmen.
Merz bleibt trotz Kritik bei seinen Vorschlägen
Für ihr Vorgehen erntete die Unionsfraktion Kritik von den Regierungsparteien. SPD und Grüne werfen ihr vor, Mehrheiten mithilfe der AfD herbeizuführen. Merz hatte angekündigt, die Anträge ohne Rücksicht darauf durchbringen zu wollen, wer für sie stimme. Dabei setzt sich die Union in ihnen von der AfD stark ab: So wird sie im Antragstext als politischer Gegner bezeichnet.
Merz wies die Kritik der beiden Parteien ab. „Ich suche keine anderen Mehrheiten im Deutschen Bundestag“, sagte er. „Wir werden uns weder von den Sozialdemokraten noch von den Grünen, ganz sicher auch nicht von der AfD sagen lassen, welche Anträge, welche Gesetzentwürfe wir im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stellen.“
Was „in der Sache richtig“ sei, werde „nicht falsch dadurch, dass die Falschen zustimmen. Bei dieser klaren Positionierung bleibt es“, sagte Merz. Bei den Abstimmungen „liegt es an der SPD, an den Grünen und an der FDP, zu verhindern, dass es Mehrheiten gibt, die keiner von uns will“. Mit der AfD gebe es dazu weder Absprachen noch eine Zusammenarbeit.