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Erstmals sind in den USA Online-Plattformen in einem Prozess wegen Social-Media-Sucht verurteilt worden. Juristen sprechen von einem „Paukenschlag“ für die gesamte Branche. Doch was wird konkret daraus folgen?
In einem wegweisenden Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten sind die Internetplattformen Instagram und YouTube zu Millionenzahlungen verurteilt worden. Die Geschworenen in Los Angeles sprachen der heute 20-jährigen Klägerin ein Schmerzensgeld von drei Millionen Dollar zu. Dazu kommt – zur „Abschreckung – ein Bußgeld in gleicher Höhe.
Was wurde den Online-Plattformen vorgeworfen?
In der Urteilsbegründung hieß es, die Konzerne Meta und Alphabet handelten fahrlässig bei Gestaltung und Betrieb ihrer Plattformen. Sie hätten gewusst oder wissen müssen, dass ihre Dienste eine Gefahr für Minderjährige darstellen, und hätten die Nutzer nicht ausreichend vor den Risiken gewarnt.
Die Klägerin hatte in dem Verfahren von ihrem Suchtverhalten und dadurch ausgelösten psychischen Problemen berichtet. Sie warf den Unternehmen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden.
Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen. Sie habe den Kontakt zu ihrer Familie abgebrochen, teilweise 16 Stunden an einem Tag mit Instagram verbracht. Das habe zu Depressionen und Angstzustände geführt.
Was war neu an diesem Verfahren?
In den USA waren Online-Plattformen bisher weitgehend durch eine Vorgabe aus dem Jahr 1996 geschützt – dem Abschnitt 230 des sogenannten Gesetzes zur Anständigkeit in der Kommunikation. Dadurch sind sie von jeder Verantwortung für Inhalte entbunden, die Nutzer im Internet veröffentlichen.
Die Anwälte der Klägerin wählten daher eine neue Strategie. Sie griffen nicht die Inhalte in den Netzwerken an, sondern die Gestaltung der Plattformen durch die Betreiber. Konkret warfen sie den Konzernen vor, Minderjährige mit ihren Algorithmen süchtig zu machen.
Das betrifft etwa Videos, die automatisch abgespielt werden. Damit sei der Abschnitt 230 umgangen worden, erklärt der Jurist Daryl Lim von der Staatlichen Universität von Pennsylvania. In dem Verfahren wurde den Plattformen außerdem vorgeworfen, das Alter ihrer Nutzer nicht wirklich zu kontrollieren. Damit verstießen sie gegen eigene Mindestalter-Vorgaben. In der Regel müssen Nutzer von Plattformen wie Instagram mindestens 13 Jahre alt sein.
Wie haben die Online-Plattformen reagiert?
Instagram-Betreiber Meta und Google-Mutterkonzern Alphabet wiesen die Entscheidung der Jury zurück und kündigten an, in Berufung zu gehen. Man habe Maßnahmen zum Schutz Jugendlicher ergriffen, hieß es.
Meta führte die psychischen Probleme der Klägerin auf ihr schwieriges familiäres Umfeld in der Kindheit zurück. Die psychische Gesundheit von Heranwachsenden sei komplex und könne nicht alleine auf eine App zurückgeführt werden. Alphabet argumentierte, die Frau habe die Video-Plattform YouTube nur sehr wenig genutzt. Darüber hinaus gehöre YouTube gar nicht zur Kategorie sozialer Medien.
Der Snapchat-Betreiber Snap und die Kurzvideo-App TikTok waren ursprünglich ebenfalls verklagt worden, hatten sich jedoch vor Prozessbeginn mit der Klägerin auf einen Vergleich geeinigt.
Nur Stunden vor der Urteilsverkündung war Meta bereits im US-Bundesstaat New Mexico zu einer Geldstrafe von 375 Millionen Dollar verurteilt worden. Nach Ansicht der Jury hat der Konzern wider besseres Wissen nicht genug für den Schutz junger Nutzer getan. Auch hier will das Unternehmen in Berufung gehen.
Kann das Urteil wegweisende Wirkung haben?
Das Verfahren in Los Angeles gilt als Präzedenzfall in der US-Rechtsgeschichte. Digital-Fachanwalt Christian Solmecke sprach von einem „echten Paukenschlag für die gesamte Social-Media-Branche.“ Entscheidend sei der juristische Ansatz der Klägerseite.
Statt wie bisher üblich die Plattformen für konkrete Inhalte haftbar machen zu wollen, haben man auf das Produktdesign abgestellt: Funktionen wie endloses Scrollen, Autoplay und algorithmische Empfehlungen seien bewusst so gestaltet, dass sie süchtig machen. Damit hätten die Anwälte geschickt den Schutzschild des US-Rechts umgangen, so Solmecke.
Von einem „Zigaretten-Moment“ spricht der deutsche, auf Internetrecht spezialisierte Anwalt Chan-jo Jun und bezieht sich damit auf die Klagen gegen die Tabakindustrie in den 1990er und 2000er-Jahren. Die Schädlichkeit von Social Media werde zunehmend anerkannt. Langsam setze sich die Erkenntnis durch, dass die Branche einen strengeren gesetzlichen Rahmen benötige.
Die Klagen gegen die Tabakindustrie hatten als Modell für den Social-Media-Prozess gedient. Damals hatten zahlreiche Raucherinnen und Raucher in den USA wegen gesundheitlicher Auswirkungen wie Krebserkrankungen erfolgreich gegen Tabakkonzerne geklagt und hohe Summen erstritten. Sie argumentierten, die Unternehmen machten mit einem schädlichen Produkt auf Kosten ihrer Kunden Geld.
Das aktuelle Urteil könnte nun den Weg für eine Klagewelle ebnen: In den USA werfen mehr als tausend Nutzerinnen und Nutzer den Internet-Plattformen vor, sie abhängig gemacht zu haben und damit für Depressionen, Essstörungen oder Psychiatrie-Aufenthalte verantwortlich zu sein. In manchen Fällen geht es sogar um Suizid. Dadurch könnten Schmerzensgeld-Zahlungen in Milliardenhöhe auf die Online-Konzerne zukommen.
Ist so ein Verfahren auch in Deutschland möglich?
Nach Einschätzung des Anwalts Christian Solmecke ist ein vergleichbarer Prozess hierzulande derzeit kaum denkbar, weil das Rechtssystem anders funktioniere. „Wir kennen keine Jury-Verfahren und keinen Strafschadensersatz.“
Allerdings gebe es durchaus Ansatzpunkte, große US-Konzerne in die Haftung zu nehmen. Der Digital Services Act (DAS) der EU verpflichte große Plattformen bereits jetzt zu Risikoanalysen und Maßnahmen gegen systemische Gefahren. Dazu zählten auch negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Minderjährigen.
Die EU-Kommission hatte im Februar 2026 vorläufig festgestellt, dass TikTok mit seinen suchtfördernden Funktionen gegen den DSA verstoße. „Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes“, so Solmecke. Das wäre bei einem Konzern wie Meta ein Vielfaches dessen, was in den USA an Schadenersatz ausgesprochen wurde.
Source: tagesschau.de