Die Industrie- und Handelskammer drängt darauf, die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im Wattenmeer vorrangig fortzusetzen. Bleibt das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Förderstopp bestehen, müsse die zuständige Behörde alle nötigen Schritte einleiten, um die Förderung schnell und rechtssicher wieder aufzunehmen, erklärte der Vorsitzende der Kammer Schleswig-Holsteins, Thomas Buhck.
Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig die Ölförderung gestoppt. Die Bohrinsel habe derzeit keine vollziehbare Fördererlaubnis, sagte eine Sprecherin des Gerichts. In einem Eilverfahren hatte zuvor die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt.
Der IHK-Vorsitzende Buhck forderte, Deutschland und Schleswig-Holstein müssten angesichts zunehmender geopolitischer Krisen wirtschaftlich widerstandsfähig bleiben. „Ein Stopp der Ölproduktion im eigenen Land kommt just in diesen Tagen mit sich abzeichnenden Engpässen auf dem weltweiten Erdölmarkt zur Unzeit“, betonte er. Vor diesem Hintergrund müsse geprüft werden, ob der Weiterbetrieb unter allen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht werden kann.
Förderung seit 1987
Von der Bohrinsel Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee störungsfrei gefördert. Nach früherem Angaben von Wintershall Dea wurden aus dem Feld dort bislang mehr als 40 Millionen Tonnen Öl gepumpt. 10 bis 15 Millionen Tonnen Öl gelten noch als gewinnbar.
Im Mai 2024 hatte das zuständige schleswig-holsteinische Energieministerium erklärt, für die Erschließung neuer Ölfelder keine Genehmigungen mehr zu erteilen. Wintershall zog entsprechende Anträge zurück. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer endet damit 2041. Derzeit läuft der Betrieb trotz der Gerichtsentscheidung noch weiter.
Eine Prüfung soll nicht erfolgt sein
Eine Gerichtssprecherin sagte zur Urteilsbegründung, es müsse alle zwei Jahre eine Bestandsprüfung vollzogen werden. Dabei sei die Verträglichkeitsprüfung der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) ausgeblieben. Das Gericht habe daher eine Förderung bis auf weiteres untersagt. Eine Beschwerde des Betreibers habe keine aufschiebende Wirkung, hieß es.
Die Umwelthilfe sprach von einem historischen Sieg für den Schutz des Wattenmeeres. „Deutschlands größtes Weltnaturerbe darf nicht ohne gründliche Prüfung der Naturschutzauswirkungen der Ölförderung ausgebeutet werden“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Die Plattform sei veraltet. „Mit jedem Tag steigt die Gefahr eines Unfalls.“
Ein Sprecher des Betreibers Wintershall Dea Deutschland sagte , das Unternehmen wolle die Entscheidung sorgfältig prüfen. „Nach unserer Überzeugung erfolgte die Zulassung des Hauptbetriebsplans für die Bohr- und Förderinsel Mittelplate unter Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorgaben.“ Auch der Betrieb der Anlage sei stets unter enger staatlichen Beaufsichtigung im Einklang mit den bestehenden Regelungen erfolgt.
Source: welt.de