In ihrem bereits 2024 erschienenen Buch Die stille Gewalt. Wie der Staat Frauen alleinlässt (Rowohlt Verlag) befasst sich die Anwältin mit den blinden Flecken in den staatlichen Strukturen, die einen umfassenden Gewaltschutz verhindern würden. So seien Polizei, Familiengerichte und Jugendämter nicht ausreichend geschult. Aber es müsse auch ein Umdenken in der Gesellschaft stattfinden, um geschlechtsspezifische Gewalt zu beenden.
der Freitag: Frau Hedayati, die aktuelle Dunkelfeldstudie des Bundesfrauenministeriums bestätigt ein großes Ausmaß an Gewalt: Fast jede sechste Person ist von körperlicher Gewalt in der Partnerschaft betroffen, 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Sind Sie überrascht?
Asha Hedayati: Nein, das ist nicht überraschend. Diese Zahlen steigen, weil Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifische Gewalt nicht verhindert werden. Das ist ja bereits seit Jahren der Fall. Die Zahlen werden seit 2015 erhoben und steigen seitdem kontinuierlich. Das sind zehn Jahre, in denen politische Entscheidungsträger sehr genau wissen, was passiert.
Und trotzdem rührt sich nichts.
Genau. Wenn diese Zahlen veröffentlicht werden, gibt es jedes Jahr einen kurzen Aufschrei. Eine kurze Empörung. Bei den Pressekonferenzen werden dann Begrifflichkeiten durch den Raum geworfen, die aber zu keinen konkreten Maßnahmen führen. Dabei ist die Istanbul-Konvention bereits 2018 in Kraft getreten, die Maßnahmen wurden jedoch nicht umgesetzt. Was uns komplett fehlt, ist eine Strategie und eine gesamtgesellschaftliche Debatte. Nun will ich auch nicht komplett negativ sein. Es ist jetzt auch nicht so, als sei nichts passiert in den letzten Jahren.
Gerade medial besteht schon mehr Interesse. Aber insgesamt, dafür, dass jeden zweiten Tag eine Frau von ihrem derzeitigen oder vorherigen Partner getötet wird, ist der Aufschrei immer noch viel zu gering. Und gleichzeitig wird die Finanzierung für Projekte im Gewaltschutzbereich gekürzt. Das ist völlig absurd. Die Zahlen steigen also, weil nicht nur nichts verhindert wird, sondern weil die Strukturen, in denen wir leben, die Gewalt sogar noch begünstigen. Außerdem glaube ich, dass die Gewalt nicht trotz der Emanzipation, sondern wegen der Emanzipation steigt.
Wie meinen Sie das?
Das sehen wir ganz konkret im Kleinen. In Momenten, in denen in Partnerschaften die Betroffenen emanzipatorische Schritte eingehen. Vielleicht wollen sie einen Sprachkurs beginnen, einen Jobwechsel vornehmen oder wieder mehr arbeiten, um unabhängiger zu sein und mehr Geld zu verdienen. Vielleicht möchten sie ihre Freundinnen mehr treffen oder in den Urlaub fahren. All diese Schritte werden vom Partner als massiver Kontrollverlust wahrgenommen, und dann steigt die Gewalt in Beziehungen häufig.
Es ist also ein totaler Irrglaube, dass wir denken, die Betroffenen von Gewalt seien schwache und hilflose Personen.
Nein, überhaupt nicht. Diejenigen, die Gewalt erfahren, sind häufig gerade die, die für sich einstehen und daraufhin Gewalt erleben. Das sehen wir auch im Großen. Wenn sich Frauen öffentlich zur Wehr setzen, dann erleben sie so einen massiven Shitstorm und die ganze Debatte dreht sich um die Unschuldsvermutung und darum, dass die Frau sich das alles nur ausgedacht habe – sie lügt.
Ich glaube, die Gewalt steigt nicht trotz, sondern wegen der Emanzipation
Auch im Fall von Collien Fernandes hörte man Äußerungen von vielen Männern, dass erst einmal die Unschuldsvermutung gegenüber Christian Ulmen gelte. Weshalb wird den Frauen nicht geglaubt?
Da spielen sowohl misogyne, sexistische als auch rassistische Grundannahmen mit hinein. Wir leben in einer Gesellschaft, die vielfältig diskriminierend ist und dazu neigt, sich in solchen Situationen gegen die Opfer von Gewalt zu richten. Andererseits sieht man, dass Bewegungen wie Me-too und all diese Stimmen lauter und einflussreicher werden. Dadurch wird auch der Gegenwind rauer und das lässt sich auch auf die Partnerschaften übertragen. In der neuen Dunkelfeldstudie sehen wir zum Beispiel, dass die Gewalt von Frauen kaum angezeigt wird, und trotzdem steigen die Zahlen Jahr für Jahr.
Und doch scheint es bei den politischen Entscheidungsträgern keinerlei Problembewusstsein zu geben.
Die letzte Dunkelfeldstudie ist zum Beispiel vor 20 Jahren erschienen. Das ist ein Armutszeugnis und zeigt, dass es da überhaupt kein Problembewusstsein gibt und nicht priorisiert wird. Denn erst wenn man weiß, womit man es zu tun hat, kann man auch etwas dagegen tun. Diese Studie über 20 Jahre nicht in Auftrag zu geben, war eine politische Entscheidung. Bei der Gewalt geht es nicht nur um die Frauen. Da gehören oft Kinder dazu. Also, was priorisieren wir eigentlich in einem Land mit der dritt- oder viertgrößten Wirtschaftsleistung weltweit?
Dabei hält sich Deutschland doch für gleichberechtigt.
Absolut, und ich glaube ja tatsächlich, dass das eines der größten Probleme ist. Nämlich, dass Deutschland von sich denkt, dass es so wahnsinnig progressiv und gleichberechtigt sei. In der Theorie liegt da vielleicht eine Gleichberechtigung vor, aber in der Praxis sehen wir diese überhaupt nicht. Außerdem bedeutet Gleichberechtigung auch nicht das Gleiche wie Gleichstellung. Die Gleichstellung ist ein Zusammenspiel von gesellschaftlichen und rechtlichen Normen, die dazu führen, dass Menschen, eben alle, den gleichen Zugang und die gleichen Chancen zu einem guten, gerechten Leben haben.
Da sind wir noch weit von entfernt.
Ja, wenn wir uns die Strukturen anschauen, die gerade weiblich gelesene Personen oder Frauen, aber auch migrantische Frauen, also mehrfach marginalisierte Personen, enorm diskriminieren und ihnen Zugänge verwehren.
Wie meinen Sie das?
Zum Beispiel die Care-Arbeit, die Frauen häufig ausüben, die sie wirtschaftlich abhängig macht, die weiblich typisierten Jobs, die schlechter bezahlt sind, und den Gender-Pay-Gap, den es auch noch zusätzlich gibt. Das alles führt zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, nicht nur in der Partnerschaft. Dadurch finden sie zum Beispiel weniger bezahlbaren Wohnraum.
Ohne eine echte Gleichstellung bleibt die Gleichberechtigung eine Theorie auf Papier
Wer ist besonders betroffen?
Es gibt zum Beispiel extrem viele wohnungslose Jugendliche. Das hat zur Folge, dass diese Jugendlichen, um aus der Wohnungslosigkeit herauszukommen, vielleicht bei vermeintlichen Bekannten oder Freunden unterkommen und dann in Abhängigkeitsverhältnisse geraten, die letztlich dazu führen können, dass Wohnraum im Gegenzug zu sexuellen Gefälligkeiten zur Verfügung gestellt wird. Damit lässt der Staat zu, dass diese in missbräuchliche Abhängigkeitsverhältnisse gezwungen werden. Geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt gegenüber Kindern finden nicht in einem luftleeren Raum statt, sondern werden von unseren Strukturen gefördert.
Wie bei Frauen, deren Aufenthaltserlaubnis an die Ehe gebunden ist.
Aufenthaltsgesetze verleihen dem Ex- oder Noch-Partner eine massive Macht, Gewalt auszuüben, und bringen die Frauen in ein enormes Abhängigkeitsverhältnis. Frauen, die aufgrund der Ehe mit einer deutschen Person eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, müssen drei Jahre in dieser ehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Ehegatten leben, um einen Anspruch auf eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Wenn sie sich vorher trennen, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel nicht verlängert und sie müssen das Land verlassen.
Was schützt diese Frauen in solchen Situationen?
Falls eine Frau Gewalt in ihrer Beziehung erfährt, gibt es eine Härtefallregelung, in der die Frau auch vor Ablauf der drei Jahre eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis erhalten könnte. Das klingt erst mal nicht schlecht, aber es handelt sich hierbei um eine sogenannte Ermessenserlaubnis und die Ausländerbehörde hat damit einen Ermessensspielraum.
Was bedeutet das?
Das heißt, zum Beispiel, dass eine Frau zu mir ins Büro kommt, weil sie ihren Mann wegen der Gewalt, die er ihr antut, früher verlassen will, und sich heimlich beraten lässt. Wenn sie fragt, was ihre Optionen sind, rate ich ihr natürlich dazu, ins Frauenhaus zu gehen und sich zu trennen. Sich also außer Gefahr zu bringen. Wir würden dann bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach der Härtefallregelung stellen. Dann muss ich ihr aber sagen, dass ich ihr keine hundertprozentige Garantie geben kann, dass dies funktionieren wird.
Warum kann man ihr diese Garantie nicht geben?
Damit diese Härtefallregelung durchgeht, brauchen wir Nachweise, Zeugenaussagen, und Beweise, damit wir darlegen können, dass sie wirklich Gewalt erlebt. In ganz vielen Fällen gibt es die einfach nicht, weil die Gewalt in einem solchen intimen Bereich geschieht, dass es keine Zeugen oder Beweise gibt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Betroffenen häufig vom Täter isoliert werden. Sie trauen sich oft gar nicht raus. Sie wissen: Sobald sie jemandem davon erzählen und er es mitbekommt, wird er sich bei ihnen rächen. Nach der Beratung sagen die Frauen in den allermeisten Fällen, sie würden es sich überlegen und sich melden – ich sehe sie aber dann nicht wieder.
Es haben nicht alle Personen den gleichen Zugang zum Schutz vor Gewalt
Sie bleibt also bei ihrem gewalttätigen Partner, weil sie schlicht keine Wahl hat.
Genau, sie wartet, bis diese drei Jahre abgelaufen sind, um sich zu trennen. Das bedeutet, dass jedes Mal, wenn eine Person zurück in ihre Beziehung geht, die Willkür des Glückes entscheidet, ob sie die zwei nächsten Jahre überleben wird. Der Staat nimmt mit diesem Gesetz in Kauf, dass er Menschen nicht gleich schützt. Es haben nicht alle Personen den gleichen Zugang zum Schutz vor Gewalt.
Woran liegt es, dass Spanien in diesem Bereich so viel weiter ist?
Das liegt vor allem daran – das muss man ganz klar sagen –, dass sie eine viel lautere Zivilgesellschaft haben, und zwar schon sehr lange. In Spanien gehen die Menschen schon seit 20 Jahren auf die Straße. Nach jedem Femizid gab es Tausende, die demonstrieren gegangen sind, und dieser Druck der Zivilgesellschaft, der hat dann auch zu Maßnahmen in der Politik geführt.
Weshalb gibt es in Deutschland so wenig Interesse daran, etwas an der Situation zu ändern – auch mit wachsendem Druck aus der Gesellschaft?
Wenn wir wirklich an ein Ende der Gewalt kommen wollen, kommen wir nicht umhin, Systemfragen zu stellen – darum ist das Interesse nicht besonders groß. Das würde wiederum einen Verlust an Privilegien für einige bedeuten. Und das ist nicht im Interesse einiger. Das geht schon im Familienkontext los, in dem einige Männer wirtschaftlich zurückstecken müssten, wenn wir eine gleichberechtigte Aufteilung von Care-Arbeit durchsetzen würden. Jene, die derzeit den Zugang zu Macht und Ressourcen haben, müssten etwas von ihrer Macht abgeben. So leben wir vielleicht irgendwann in Strukturen, die Macht und Dominanz weniger belohnen als Liebe und Empathie. Letztlich greifen Männlichkeit, Patriarchat und Kapitalismus Hand in Hand – das gehört zusammen.
Wo setzen wir da an, um eine echte Gleichstellung ins Rollen zu bringen?
Wir müssen dafür sorgen, dass die Armut bekämpft wird. Wir müssen gewaltvolle Männlichkeitsbilder und Geschlechterrollen dekonstruieren, die Normalität der Gewalt immer wieder hinterfragen und verändern. Wir müssen dafür sorgen, dass gerade bei Kindern und Jugendlichen mit Prävention angesetzt wird. Bildungseinrichtungen sollten diese Themen schon von Beginn an übernehmen.
Wie bewerten Sie unter diesem Gesichtspunkt die geplanten Änderungen im Gewaltschutzrecht?
Die geplanten Änderungen setzen notwendige Impulse, wenn es beispielsweise um Täterarbeit geht. Aus der Praxis zeigt sich jedoch: Gesetze allein reichen nicht. Geschlechtsspezifische Gewalt hat strukturelle Ursachen, die sich nicht allein durch rechtliche Regelungen lösen lassen. Entscheidend ist, dass der Gewaltschutz insgesamt gestärkt wird – insbesondere durch verlässliche Finanzierung im präventiven Bereich.
Was helfen uns neue Gesetze, wenn gleichzeitig im frauenpolitischen, im Gleichstellungsbereich, bei Gewaltschutz und in der Kinder- und Jugendhilfe gekürzt wird. Effektiver Gewaltschutz braucht daher mehr als neue Regelungen – er braucht ein gesamtgesellschaftliche Haltung, die keine Form der Gewalt duldet und normalisiert.
Asha Hedayati 1984 in Teheran/Iran geboren, arbeitet seit Jahren als Rechtsanwältin in Berlin im Bereich Familienrecht und Ausländerrecht. Sie ist Gastdozentin an der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin und bildet Sozialarbeiter*innen von Frauenhäusern aus