Hochschulmitarbeiterin verliert Job, weil Verfassungsschutz sie mit Rechtsextremistin verwechselt

Namensgleichheit mit fatalen Folgen: Wegen eines Pseudonyms einer Rechtsextremistin gerät eine unbescholtene Frau ins Visier des Geheimdienstes. Ihr Arbeitgeber kündigt der Berlinerin.

Eine Angestellte einer Berliner Fachhochschule ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit einer Rechtsextremistin verwechselt worden – und hat ihren Job verloren. Der Inlandsnachrichtend hatte die Berlinerin laut einem Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit“ seit 2022 im Fokus. Grund war demnach die Namensgleichheit mit dem Pseudonym einer Rechtsextremistin, die Gründerin eines rechtsextremen Dating-Portals war.

Ab 2022 geriet die Berlinerin laut „Zeit“ in den Fokus des Nachrichtendienstes. In einem Sachstandsvermerk an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Berlin habe das BfV mitgeteilt, es gebe Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen der Frau. Sie sei demnach Gründerin des antisemitischen, rassistischen und rechtsextremen Dating-Portals WhiteDate.net. Das LfV habe diese Informationen an die Hochschule weitergeleitet, berichtet „Zeit“. Daraufhin sprach der Arbeitgeber der Mitarbeiterin zum Juli 2024 die fristlose Kündigung aus.

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Die tatsächliche Betreiberin von WhiteDate.net, Christiane H. aus Schleswig-Holstein, wurde erst im vergangenen Jahr von der „Zeit“ identifiziert. Sie hatte sieben Jahre lang unter dem Pseudonym „Liv Heide“ agiert. Bundesamt und Berliner Landesamt für Verfassungsschutz sollen beide Frauen aufgrund dieses Pseudonyms miteinander verwechselt haben.

Nachdem die gekündigte Frau Einspruch eingelegt hatte, teilte ihr das Landesamt im Oktober 2024 mit, der „Verdacht habe sich zur Gewissheit erhärtet, dass eine dritte Person unter dem Namen Liv Heide aufgetreten ist“. Zu diesem Zeitpunkt war ihre Stelle an der Hochschule bereits neu besetzt.

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Das Bundesamt teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit, der Sachverhalt um die Dating-Plattform „ist hier bekannt“. Die behördeninterne Überprüfung des Vorgangs sei noch nicht abgeschlossen. Dabei dürfte es dem BfV auch darum gehen, dafür zu sorgen, dass solche Fehler künftig nicht mehr passieren. Der Geheimdienst erklärte: „Im Zentrum der sorgfältigen Prozessanalyse stehen dabei insbesondere die besonderen Anforderungen, die sich im Rahmen von Klaridentifizierungen von Internet-Identitäten ergeben.“

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Die Berliner Senatsinnenverwaltung teilte auf Anfrage mit: „Der Berliner Verfassungsschutz äußert sich nicht zu Einzelpersonen.“ Die Fachhochschule kündigte eine Stellungnahme für Donnerstag an.

jra mit dpa

Source: welt.de

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