Berlin Alexanderplatz Hilfesuchender in Polizeiwache misshandelt – vier Beamte angeklagt
Ein 21-Jähriger wollte welcher Polizei den Verlust seines Portemonnaies melden. Kurz darauf wurde er in welcher Wache von vier Beamten misshandelt, meldet die Staatsanwaltschaft Berlin. Auf die Polizisten warten nun Konsequenzen.
Weil sie vereinigen hilfesuchenden Mann misshandelt nach sich ziehen sollen, hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen vier Polizisten erhoben. Die Tat soll sich im Juli 2021 nachts in welcher Wache am Alexanderplatz zugetragen nach sich ziehen, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Das spätere Opfer, ein 21-Jähriger, sei dort gewesen, um den Verlust seines Geldbeutels zu melden.
Dabei kam es den Angaben zufolge offenbar zu welcher Auseinandersetzung. Der nun Hauptangeschuldigte, ein inzwischen 35-Jähriger, soll dies Opfer mit einem kraftvollen Schlag zu Boden gebracht nach sich ziehen und ihn dort weiter angegangen sein. Drei seiner Kollegen sollen dieses Vorgehen gesichert und so dem 35-Jährigen die weitere Misshandlung des Geschädigten ermöglicht nach sich ziehen. Dieser sei zwischendurch sogar bewusstlos geworden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Berliner Polizisten sollen unrechtmäßig ein Ermittlungsverfahren eingeleitet nach sich ziehen
Danach sollen sich nicht mehr da vier eine Geschichte eingebildet nach sich ziehen – wohl ebenfalls, um die vorherigen Geschehnisse in einem anderen Licht erscheinen zu lassen, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Die Polizisten beschlossen demnach zu behaupten, dass welcher 21-Jährige ein Feuerzeug und ein Handy nachdem ihnen geworfen habe. Sie hätten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs hinaus Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Der Mann sei festgehalten und gefesselt worden, dann sei sein Atemalkohol gemessen worden.
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Später hätten die Polizisten die Rufbereitschaft welcher Staatsanwaltschaft kontaktiert mit dem Vorschlag, eine Blutentnahme anzuordnen. Dem dort diensthabenden Mitarbeiter hätten sie die Unwahrheit gesagt und angegeben, dass welcher Geschädigte nun doch mit welcher Blutentnahme einverstanden sei. Trotzdem sollen die Polizisten vermerkt nach sich ziehen, dass die Blutentnahme durch den Staatsanwalt angeordnet worden sei. Dem 21-Jährigen sei ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung Blut abgenommen worden.
Er erstattete später Anzeige. Im Juni 2022 wurde die Wache durchsucht. Der 35 Jahre bessere Hälfte Angeschuldigte soll den Polizeidienst schon ohne Zwang quittiert nach sich ziehen, wie die Staatsanwaltschaft angab. In einem anderen Verfahren sei er zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden, dieses Urteil sei andererseits noch nicht rechtskräftig.
Der Vorwurf gegen ihn lautet hinaus Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Nötigung. Gegen ihn und seine drei ehemaligen Kollegen im Alter von 26, 27 und 30 Jahren wurde außerdem Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt sowie Verfolgung Unschuldiger, Nötigung im Amt und Freiheitsberaubung erhoben. Reichlich die Zulassung welcher Anklage und den Beginn eines Hauptverfahrens entscheidet nun dies Landgericht Berlin.
Source: stern.de