Hessen will Mini-Märkten die Sonntagsöffnung erlauben

Die Öffnung voll automatisierter Kleinstsupermärkte an Sonn- und Feiertagen soll in Hessen künftig ausdrücklich erlaubt sein. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Regierungsfraktionen von SPD und CDU zusammen mit der FDP-Fraktion in den Landtag eingebracht haben. Sie reagieren damit auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, das zum Jahreswechsel eine Schließung voll automatisierter Teo-Märkte der Supermarktkette Tegut an Sonntagen erzwungen hatte. Die Sonntagsöffnung soll nach dem Entwurf künftig für Geschäfte mit maximal 120 Quadratmetern Verkaufsfläche erlaubt sein, die wie Teo-Märkte ohne Personal betrieben werden und nur Waren des täglichen Bedarfs anbieten.

Tegut betreibt in Hessen 28 Teo-Märkte, die meisten befinden sich in eigens dafür errichteten Containern und kommen ohne Verkäufer aus. Die Kunden können dort unter Kameraüberwachung einkaufen. Bis zu dem Urteil war das an allen Wochentagen rund um die Uhr möglich. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte indes die Rechtsauffassung der Stadt Fulda, das im Hessischen Ladenöffnungsgesetz festgeschriebene Sonntagsverkaufsverbot gelte grundsätzlich auch für Geschäfte ohne Personal. Nach dem Urteil blieben nur noch drei Teo-Märkte in Hessen an Sonn- und Feiertagen geöffnet, die sich in Bahnhofsnähe befinden: In Hanau, Groß-Umstadt und am Darmstädter Nordbahnhof. Da dort auch andere Geschäfte sonntags öffnen dürfen, waren diese Standorte von dem Urteil nicht betroffen.

Gesetzesänderung soll Ausnahmekatalog erweitern

Auch Tankstellen dürfen bekanntlich sonn- und feiertags öffnen, für maximal sechs Stunden außerdem Kioske, Bäckereien, Blumen- und Hofläden. Mit der jetzt geplanten Änderung des Ladenöffnungsgesetzes soll der Katalog an Ausnahmen vom Sonntagsverkaufsverbot erweitert werden. „Unser gemeinsamer Gesetzentwurf sieht vor, dass voll automatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags öffnen dürfen, sofern sie an diesem Tag ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten“, teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiko Kasseckert, am Mittwoch mit.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Matthias Körner, hob hervor: „Unser Gesetzentwurf stellt klare Regeln auf, die den arbeitsfreien Sonntag auch in Zukunft schützen.“ Eben deshalb werde die Sonntagsöffnung nur kleinen Geschäften mit Waren des täglichen Bedarfs erlaubt. Außerdem müssten sie an den „besonders geschützten Tagen“ nicht nur ohne Verkäufer, sondern ganz ohne Personal auskommen: „Das Gesetz verbietet ausdrücklich, dass die Beschäftigten an Sonn- und Feiertagen für so genannte ‚planmäßige Tätigkeiten‘ eingesetzt werden. Regale auffüllen ist damit ausgeschlossen“, sagte Körner.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Naas resümierte: „Mit unserem gemeinsamen Gesetzentwurf wird der besonderen Rolle des Sonntags weiterhin Rechnung getragen, während gleichzeitig Fortschritt und Innovation ermöglicht wird.“ Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) wertete den Entwurf als „ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer notwendigen und zeitgemäßen Novellierung“ des Ladenöffnungsgesetzes. Autonome Supermärkte ermöglichten dem Handel, „seinen Versorgungsauftrag auch in Zeiten extremen Fachkräftemangels zu erfüllen, den Betrieb in ländlichen Gegenden aufrechtzuerhalten oder sogar aufzunehmen“, hob HIHK-Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller hervor.

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