Nach der Ankündigung von Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz, bei einem Wahlsieg das umstrittene Heizungsgesetz „auf den ursprünglichen Stand“ zurückzubringen, kommen Warnungen vor einer Rücknahme des Gesetzes.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, mahnte Planungssicherheit für die Stadtwerke an. Er sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), „ein Gesetz an der einen oder anderen Stelle nachzubessern ist normal, aber eine 180-Grad-Kehrtwende würde großes Durcheinander schaffen“.
Nach der FDP hatte auch die CDU angekündigt, nach der Bundestagswahl die Reform des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nach einem Wahlsieg rückgängig zu machen. Merz hatte in der ARD-Sendung maischberger gesagt, „wir werden die alten Regeln wieder in Kraft setzen“, und angekündigt, das bestehende Gesetz zu „korrigieren“.
Städtetags-Geschäftsführer Dedy sagte, das Heizungsgesetz sei eng mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft. Die kommunale Wärmeplanung werde von den Städten gerade aufgestellt. In dem Zuge erführen die Bürgerinnen und Bürger, wie es künftig um die Wärmeversorgung in ihrer Nachbarschaft stehe. „Die Städte, ihre Stadtwerke, aber vor allem die Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf den gesetzlichen Rahmen verlassen können“, sagte er.
„Wärmeplanung lässt sich nicht einfach rückabwickeln“
Dedy räumte ein: „Die Anfänge des Heizungsgesetzes waren kommunikativ schlecht, aber inzwischen hat sich viel getan, und wir sind längst in der Phase der Wärmeplanung, das lässt sich nicht einfach rückabwickeln.“ Er sagte weiter: „Die Städte und ihre Stadtwerke investieren für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung Riesensummen. Dafür brauchen wir Planungssicherheit.“ Das Gleiche gelte für Hauseigentümer.
Eine ähnliche Forderung kam von Verbraucherschützern. Jutta Gurkmann,
Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale
Bundesverband, verwies ebenfalls auf Planungssicherheit für
Verbraucher. „Vom Wahlkampf getriebene Debatten sind da
kontraproduktiv“, sagte sie dem RND. Die Diskussion um das Gesetz habe
im Jahr 2023 bereits zu Unsicherheit unter Verbrauchern geführt. „Das
darf sich nicht wiederholen.“
Handwerk: Gesetz muss einfacher und technologieoffen sein
Auch das
Deutsche Handwerk warnte davor, das Heizungsgesetz nach der
Bundestagswahl wieder abzuschaffen. „Radikale Schritte oder deren
öffentliche Ankündigung führen nur zu einer neuen Verunsicherung und
sind daher unbedingt zu vermeiden“, sagte der Präsident des
Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, der Augsburger Allgemeinen. Er forderte Planungssicherheit für
Handwerksbetriebe und Immobilienbesitzer.
„Es ist an der Zeit,
dass die Politik klare Signale sendet und die notwendigen
Voraussetzungen schafft, um Verbindlichkeit und Kontinuität zu
gewährleisten“, fuhr Dittrich fort. Beides sei wichtig, um weitere
Zurückhaltung bei Investitionen „in klimafreundliche Gebäudetechnik
endlich aufzulösen“, warnte der Handwerkspräsident.
Gleichwohl
gebe es Verbesserungsbedarf bei den Regeln des Gebäudeenergiegesetzes.
„Es braucht eine GEG-Novelle mit dem Ziel, das Heizungsgesetz einfacher
zu machen und technologieoffen zu gestalten“, sagte der Verbandschef.
„Ziel aller politischen Maßnahmen muss es sein, verloren gegangenes
Vertrauen wieder aufzubauen.“
Bauindustrie: Fokus auf Energieeffizienz hat wenig eingespart
Reformbedarf sieht auch die Bauindustrie. Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes HDB, Tim-Oliver
Müller, sagte dem RND, der Klimaschutz im Gebäudebereich benötige ein neues
Fundament. Die
vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass der vorrangige Fokus auf die
Energieeffizienz – und damit auf die Gebäudehülle – kaum mehr zu
nennenswerten Einsparungen geführt habe.
Eine neue Bundesregierung müsse
sich deshalb zügig auf den Weg machen, das bisherige
Gebäudeenergiegesetz zu einem Gebäudeemissionsgesetz weiterzuentwickeln,
forderte er. „Denn anstelle der Energieverbräuche sollten alle CO₂-Emissionen über den Lebenszyklus betrachtet werden.“ Müller kritisierte: „Zudem schreibt das heutige GEG starre, vom Staat vorgegebene
technologische Lösungen vor, die nicht nur bautechnisch hinfällig sind.“ Der konsequentere Weg wäre es, „CO₂-Budgets für
verschiedene Gebäudetypen und Bauarten vorzugeben, den Weg dahin aber
frei gestaltbar zu lassen.“
Heizungsgesetz war hochumstritten
Die als Heizungsgesetz bekannt gewordene umstrittene Reform aus dem Haus von Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) schreibt seit Beginn des
Jahres vor, dass in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur
Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent erneuerbaren
Energien basieren. Defekte Heizungen im Bestand können laut dem Gesetz
grundsätzlich repariert und weiterbetrieben werden.
Auch wenn eine
Heizung irreparabel ist, bleiben dem Hauseigentümer im Regelfall fünf
Jahre, um eine neue Heizung einzubauen, die das 65-Prozent-Ziel
erreicht. Bis dahin kann übergangsweise etwa auf eine gebrauchte Öl-
oder Gasheizung zurückgegriffen werden. Zudem gibt es viele Ausnahmen.
Für Mehrfamilienhäuser etwa gelten abhängig von der bisherigen Anlage
sowie der kommunalen Wärmeplanung teils deutlich längere
Übergangsfristen.
Wer in den kommenden Jahren noch eine Gasheizung
einbaut, muss diese ab 2029 zu steigenden Anteilen mit klimaneutralem
Gas etwa aus Biomasse oder Wasserstoff betreiben. Wasserstofffähige
Gasheizungen können auch über 2028 hinaus noch eingebaut werden, wenn
die Wärmeplanung der Kommune ein entsprechendes Versorgungsnetz
vorsieht.