Haushaltslöcher: Sie reden eine höhere Mehrwertsteuer herbei

Noch hat sich kein Spitzenvertreter der schwarz-roten Koalition offen zu der Idee bekannt, mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer die riesigen Finanzlöcher im Bundeshaushalt zu stopfen. Aber nicht genug damit, dass die Idee seit etlichen Monaten recht ungehemmt durch die politischen Räume geistern kann. Sie rückt jetzt umso näher an die Realität heran, je mehr Politiker der billigen Versuchung erliegen, mit Rufen nach mehrwertsteuerfreien Nahrungsmitteln um die Gunst ihres Publikums zu buhlen.

Denn wie könnte das „Gesamtpaket“ wohl aussehen, das Unionsfraktionschef Jens Spahn schon im März in Aussicht gestellt hat? Es käme ein neuer Steuersatz von null für einige Waren des täglichen Bedarfs als Feigenblatt hinein. Und darunter würde dann, so gut es geht, ein um zwei bis drei Prozentpunkte höherer allgemeiner Steuersatz versteckt.

Fiskalische und andere Widersprüchlichkeiten

Da der Irankrieg die schon jetzt klaffenden Haushaltslöcher noch zu vergrößern droht, müsste das Paket dem Fiskus auf jeden Fall Mehreinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe bringen. Ob es wirklich so laufen soll, wird man sehr bald daran erkennen, wie sich das Spitzenpersonal der Koalition zu der österlichen Entlastungsdebatte verhält.

Diese ließ indes nicht nur Fiskalisches feierlich beiseite. Sie ging auch über andere Widersprüche glatt hinweg: Hinter dem Sprung der Inflation auf 2,9 Prozent im März steht der erwartungsgemäß starke Anstieg der Energiepreise um 7,2 Prozent. Hingegen verringerte sich die Teuerung von Nahrungsmitteln auf nur noch 0,9 Prozent. Das mag sich ändern, akuten Handlungsdruck zeigt es aber nicht. Oder soll etwa billigeres Brot (falls Bäcker den Rabatt an ihre Kunden weitergäben) die „Benzinwut“ der Autofahrer dämpfen?

Je länger die Regierung solche Debatten ungesteuert laufen lässt, desto teurer wird es am Ende für Haushalt und Steuerzahler. Im Kern gibt es vorerst nur eines, das Sozialpolitik tatsächlich beobachten muss: Plötzliche starke Preissprünge könnten es verfassungsrechtlich notwendig machen, die Grundsicherung anzupassen, damit sie weiter das Existenzminimum garantiert. Solange die Preisschübe vor allem Berufspendler treffen, ist das aber nicht der Fall.

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