Handelskonflikt: Die neue Zolleiszeit

Zum zweiten Mal binnen weniger Wochen reagiert die Europäische Union mit Widerstand auf die Politik des amerikanischen Präsidenten Donald Trump. Wie im geopolitischen Streit um Grönland stoppt das Europäische Parlament vorerst die Umsetzung des Handelsabkommens mit den USA. In dem Abkommen geht es auch darum, dass die EU wie vereinbart ihre Zölle auf Industriewaren aus Amerika abschafft. Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange sagte: „Bevor weitere Schritte unternommen werden können, brauchen wir Klarheit und Rechtssicherheit.“

Hintergrund ist die Unsicherheit, die seit dem Wochenende über der amerikanischen Zollpolitik liegt. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hatte am Freitag die meisten der von Trump verhängten Zölle für unrechtmäßig erklärt. Das von Trump bemühte Notstandsgesetz IEEPA ermächtige den Präsidenten nicht zur Verhängung von Zöllen, urteilten die Richter. Hierfür sei der Kongress zuständig. Die Vereinigten Staaten wollen diese Zölle von diesem Dienstag an nicht mehr erheben.

Als Reaktion hatte Trump am Wochenende Zölle von 15 Prozent mit wenigen Ausnahmen pauschal auf Waren aus aller Welt angekündigt. Zur Begründung dieser Zölle beruft er sich auf eine andere Rechtsnorm, die Regel S122. Sie erlaubt die neuen Zölle für 150 Tage.

EU-Abgeordnete sehen darin für die Europäische Union eine Verschlechterung im Vergleich zu der im Sommer in Schottland ausgehandelten Vereinbarung. Damals hatten Trump und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, zwar auch einen US-Importzoll von 15 Prozent für die meisten Produkte aus der EU vereinbart. Nun sollen die 15 Prozent aber zusätzlich zu den ursprünglichen Zollsätzen dazukommen, die galten, bevor Trump Anfang April mit seinen umfassenden Zollerhöhungen begonnen hatte. Für die Europäische Union steigt der handelsgewichtete durchschnittliche Einfuhrzoll Amerikas mit der neuen Entwicklung von 11,7 auf 12,5 Prozent. Das hat die schweizerische Denkfabrik Global Trade Alert berechnet. Auto- und Aluminiumzölle sind von dem Zolldreh am Wochenende nicht betroffen, weil sie auf anderer Rechtsgrundlage basieren und vom Obersten Gericht nicht untersucht wurden. Die Bundesregierung hält eine weitere Beratung des Abkommens erst für sinnvoll, wenn klar ist, wie die Ankündigungen von Trump sich auswirken.

Manche Länder werden besser gestellt als zuvor

Die Bundesregierung dringe darauf, das US-Urteil sorgfältig zu prüfen, sagte ein Regierungssprecher. Konsequenzen oder die Schlussfolgerung daraus könnten erst gezogen werden, „wenn tatsächlich das Ausmaß konkret absehbar ist“. Ein Beschluss des Europäischen Parlaments sei bis Herbst geplant. Für Dienstag war eine Vorabstimmung im Handelsausschuss des Parlaments angesetzt.

Mit seinem Urteil nahm der amerikanische Supreme Court Trump nicht nur ein wichtiges Instrument, Zölle im breiten Stil zu erheben. Die Richter wirkten indirekt auch in die regionale Struktur seiner Zollpolitik hinein. Denn mit dem neuen Pauschalzollsatz von 15 Prozent werden manche Länder durch den Wechsel der Zollpolitik weit besser gestellt als zuvor, andere aber schlechter. Wer vor dem Wochenende mit überdurchschnittlich hohen Zöllen belegt worden war, profitiert nun. Dazu gehören nach der Auswertung von Global Trade Alert vor allem die großen Schwellenländer Brasilien, China und Indien.

Für diese Länder sinken die handelsgewichteten durchschnittlichen Importzölle Amerikas um rund vierzehn, sieben und sechs Prozentpunkte. Umgekehrt steigt der durchschnittliche Importzoll Amerikas für deutsche Waren um 0,6 Prozentpunkte. Für die Europäische Union steigt er um 0,8 Prozentpunkte, für das Vereinigte Königreich um 2,1 Prozentpunkte. Die relative Verschiebung der amerikanischen Einfuhrzölle führt dazu, dass es nun zum Beispiel für konkurrierende europäische Exporteure schwieriger wird, Waren in den Vereinigten Staaten zu verkaufen als noch vor dem Wochenende.

Schon gezahlte Zölle zurückfordern?

Für Exportunternehmen stellt sich nun die Frage, ob sie schon gezahlte Zölle zurückfordern können. Der Anwalt Neal Kat­yal, der die erfolgreichen Kläger in der Zoll-Entscheidung des Supreme Courts vertrat, hat die Gründung einer Taskforce angekündigt, die für die Rückerstattung der Zölle kämpft. „Und wir werden mit aller Härte dafür kämpfen, falls die Regierung versuchen sollte, das Geld einzubehalten“, sagte Katyal. Das Urteil des Su­preme Courts kläre die Rückerstattung nicht. Katyal sagte, er und sein Team seien davon ausgegangen, dass die Rückerstattung erfolgen werde, wenn die Zölle für verfassungswidrig erklärt werden.

Jetzt deuteten Regierungsmitglieder an, die Einnahmen behalten zu wollen. Katyal zufolge wäre das ein neuer Verfassungsbruch, gegen den er vor Gericht ziehen werde. Er werde die Zollzahlungen für alle Amerikaner zurückbekommen. Die Einnahmen aus den illegal erklärten Zöllen belaufen sich auf rund 140 Milliarden Dollar. Präsident Donald Trump erwägt nach eigenen Angaben nun, die Zölle durch Gebühren auf Exportlizenzen zu ersetzen.

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