Die EU will das Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten noch während einer laufenden juristischen Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorläufig anwenden. Nach Gesprächen mit Mitgliedsländern und EU-Abgeordneten „wird die
Kommission nun die vorläufige Anwendung vornehmen“, kündigte
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) an. Damit wolle sich die EU Startvorteile sichern.
Durch die vorläufige Anwendung können Unternehmen in der EU schon vor dem formellen Inkrafttreten des Abkommens von den neuen Zollregeln und anderen Vorteilen profitieren. Dies ist vor allem deswegen relevant, weil das formelle
Inkrafttreten noch Monate dauern könnte.
Prüfung könnte länger dauern
Das Europäische Parlament hatte im Januar mit knapper
Mehrheit beschlossen, das Abkommen vom
Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Wie lange es dauert, bis die Luxemburger
Richterinnen und Richter ihre Einschätzung vorlegen, ist unklar. Es gibt
keine Höchstfristen. Die letzten
Gutachtenverfahren dauerten laut EuGH zwischen 16 und 26 Monaten.
Am Donnerstag hatten Uruguay und Argentinien das Vertragswerk als erste Staaten
ratifiziert und so den Weg dafür freigemacht. Das Handelsabkommen der EU mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay soll eine der weltweit größten Freihandelszonen schaffen und die meisten Zölle auf beiden Seiten abschaffen. Besonders große Chancen
werden für die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche
gesehen. Auf Autoimporte in die Mercosur-Länder wird beispielsweise derzeit ein Zoll in Höhe von 35 Prozent fällig.
Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.