Fünf Hamburger wollen den Grundeinkommens‑Volksentscheid kippen lassen. Sie sehen das Verfahren durch Senat und Bürgerschaft verfälscht. Parallel diskutiert die Bürgerschaft, ob Finanzierungs‑ und Transparenzregeln für Volksinitiativen nachgeschärft werden müssen.
Die Auseinandersetzung um den gescheiterten Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“ verlagert sich in den Gerichtssaal. Beim Hamburgischen Verfassungsgericht ist eine Klage eingegangen, mit dem Ziel den gesamten Volksentscheid für ungültig zu erklären und eine Wiederholung anzuordnen.
Hilfsweise rügen sie einzelne Verfahrensverstöße, darunter den aus ihrer Sicht zu frühen Versand der Briefwahlunterlagen acht Tage vor Beginn der zulässigen Vorabstimmungszeit, mehrere als „unsachlich“ bezeichnete Formulierungen in der Stellungnahme der Regierungsfraktionen im offiziellen Informationsheft – etwa zu angeblich „mindestens 46 Millionen Euro“ Kosten oder einem vermeintlich „bedingungslosen Grundeinkommen“ –, zudem die Initiierung und Verbreitung des überparteilichen Aufrufs „Nein zu beiden Volksentscheiden!“ durch SPD-Funktionsträger sowie öffentliche Äußerungen von Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) gegen das Vorhaben im Abstimmungskampf.
Dressel wies diese Vorwürfe am Donnerstag im Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft entschieden zurück. Das Recht auf politische Meinungsäußerung gelte auch für Mitglieder des Senats – entscheidend sei, dass sie als Parteipolitiker sprechen und keine staatlichen Ressourcen nutzen. Genau das, betonte Dressel sei geschehen. Der gemeinsame SPD‑Appell für ein „Nein“ bei beiden Hamburger Volksentscheiden sei „an meinem heimischen PC zu Hause entstanden“, amtliche Infrastruktur sei nicht zum Einsatz gekommen.
Die Grenzen des Sachlichkeitsgebots habe man nicht verletzt. Und selbst wenn ein Gericht das anders sähe: „Es ist jedenfalls nicht ergebniserheblich“, sagte Dressel. Der Aufruf sei nicht annähernd so verbreitet gewesen, dass er das Abstimmungsverhalten hätte drehen können.
Am 12. Oktober haben die Hamburger über zwei Vorhaben abgestimmt, die Initiativen im dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahren bis zum Volksentscheid gebracht haben. Im „Zukunftsentscheid“ ging es um ein schärferes Klimaschutzgesetz, das unter anderem ein Vorziehen der Klimaneutralität der Stadt von 2045 auf 2040 vorsieht. Die Mehrheit der Abstimmenden (53,2 Prozent) folgte dem Gesetzentwurf der Initiative, die breite Unterstützung aus der Klimabewegung hatte. Das Klimaschutzverbesserungsgesetz ist inzwischen in Kraft getreten. Der zweite Volksentscheid, mit dem ein Experiment für ein Hamburger Grundeinkommen gestartet werden sollte, scheiterte mit 37,3 Prozent Zustimmung. Beide Vorhaben waren in der Stadt umstritten.
Während das Gericht in Kürze prüfen wird, wie schwer die Vorwürfe der Grundeinkommen-Initiative wiegen, fällt der Blick der Politik längst auf ein zweites, womöglich größeres Problem: die Finanzierung der Volksinitiativen. Denn die Rechenschaftsberichte, die die Initiativen fristgerecht vorgelegt haben, waren am Donnerstag ebenfalls Thema im Verfassungsausschuss. Sie offenbaren die Unterstützungsstrukturen – und sie werfen Fragen auf, die parteiübergreifend als „reformbedürftig“ gelten.
Geld aus dem Ausland
Der Landesabstimmungsleiter Oliver Rudolf machte deutlich, wie begrenzt die aktuellen Prüfmechanismen sind. Das Gesetz sehe weder eine vertiefte Kontrolle der Geldgeber noch Ermittlungsbefugnisse vor. Die Landesabstimmungsleitung könne lediglich prüfen, ob die Unterlagen formal korrekt eingereicht wurden – nicht aber, ob Organisationen, Stiftungen oder Unternehmen aus dem Ausland politische Einflussnahme betreiben. Auch der Senat habe erst dann Kenntnis, wenn die Rechenschaftsberichte als Bürgerschaftsdrucksache veröffentlicht sind. Damit sei es nicht möglich der Öffentlichkeit früher ein Bild der Finanzierungslage zu zeigen.
Genau diese Lücke sorgt nun für politische Unruhe. Aus den Berichten geht hervor, dass beiden Initiativen mehrere Hunderttausend Euro von Nicht-Hamburger Stiftungen, Netzwerken und Unternehmen für ihre Kampagnen zur Verfügung gestellt worden sind. Im gesamten Laufe der Verfahren (also die Vorstufen Volksinitiative und Volksbegehren eingeschlossen) haben beide Gruppen Geld aus dem Ausland erhalten, darunter aus den USA, den Niederlanden und Norwegen.
Abgeordnete verschiedener Fraktionen äußerten darüber deutliche Besorgnis. Bürgerschaftsvizepräsident André Trepoll (CDU) warnte, die offen ausgewiesenen Auslandsfinanzierungen könnten das Vertrauen in direkte Demokratie beschädigen. „Da müssen wir unsere Demokratie schützen – wenigstens muss ganz klar und deutlich sein, woher das Geld kommt und dass es nicht aus dem Ausland kommen darf.“ Auch aus der SPD kam Zurückhaltung gegenüber den bisherigen Regeln. Olaf Steinbiß betonte, angesichts der vorliegenden Berichte gebe es „ein großes Fragezeichen bei diesen ganzen Auslandsspendenden“ und man müsse das Thema „noch einmal in Ruhe vertiefen“.
Volksinitiativen mit Parteien bei Finanzierung gleichsetzen
Unterstützung kam zudem aus der AfD‑Fraktion: Ihr Abgeordneter Krzysztof Walczak erinnerte daran, dass seine Fraktion bereits gefordert habe, die Transparenzpflichten des Parteiengesetzes auf Volksinitiativen zu übertragen, um politischen Einfluss von außen auszuschließen. Der gemeinsame Nenner der Kritik: Während Parteien nach dem Parteiengesetz keinerlei Auslandsspenden annehmen dürfen, gelten für Volksinitiativen nahezu keine Beschränkungen – obwohl sie unmittelbar Gesetzgebung auslösen können.
Dressel teilte diese grundsätzliche Sorge. Eine Ungleichbehandlung zugunsten von Volksinitiativen halte er nicht mehr für zeitgemäß. Die geltenden Regeln seien „rudimentär“, sagte er, und müssten überarbeitet werden. Das betreffe Transparenzpflichten ebenso wie mögliche Beschränkungen für ausländische Zuwendungen. Die Frage sei nicht, ob demokratisches Engagement behindert werde, sondern ob Hamburg ausreichend gegen politische Einflussnahme von außen geschützt sei. Das sei nun Aufgabe des Gesetzgebers, erklärte Dressel und spielte den Ball damit zurück an die Bürgerschaft.
Allein Lena Zagst von den Grünen mahnte an, Initiativen nicht pauschal unter Generalverdacht zu stellen. Die meisten würden von Freiwilligen getragen, und direkte Demokratie sei ein verfassungsrechtlich gleichrangiges Element des politischen Systems. Aber auch sie erklärte, Unterstützung mit ausländischem Budget als ein Problem anzusehen.
Im Ausschuss deutete sich schließlich ein parteiübergreifender Wille an, die gesetzlichen Grundlagen für Volksentscheide zügig zu überarbeiten. Die Fraktionen wollen die Debatte in der nächsten Sitzung vertiefen und sich möglichst schnell auf konkrete Reformvorschläge verständigen.
Source: welt.de