Gutachten jener Antidiskriminierungsstelle: Deutschland liegt beim Schutz vor sexueller Belästigung weit zurück

Beim Schutz vor sexueller Belästigung liegt Deutschland einem Gutachten zufolge hinter den meisten europäischen Ländern. In sämtlichen
Ländern, die sich an einer Abfrage beteiligt hätten, sei sexuelle Belästigung
sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich
verboten, heißt es in einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes, aus dem das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zitiert.

„Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie
Deutschland nur im Arbeitsleben“, heißt es laut RND in dem Gutachten. So hätten
Betroffene kaum eine rechtliche Handhabe, wenn sie beispielsweise von
Vermietern oder beim Fahrunterricht sexuell belästigt würden.

Andere Länder haben Regeln für verschiedene Bereiche

Alle anderen Länder untersagten sexuelle Belästigung
mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. In vielen
Ländern erstrecke sich der Schutz auch auf die Gesundheitsversorgung, die
Vermietung von Wohnraum und kulturelle Angebote. Auch im öffentlichen Sektor,
etwa im Bildungswesen, gebe es in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor
sexueller Belästigung.

„Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht“,
heißt es in dem Bericht. Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche
Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden,
hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr
Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn
Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt
pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum
vorgehen.

Antidiskriminierungsbeauftragte fordert besseren Schutz

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin
der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, sagte dem RND, das Gutachten
zeige deutlich, dass es Menschen und besonders Frauen besser vor sexueller
Belästigung zu schützen gelte. „Die Bundesregierung hat eine Reform des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angekündigt. Dazu muss ein besserer Schutz
vor sexueller Belästigung gehören – auch auf dem Wohnungsmarkt, im
Fitnessstudio oder in Fahrschulen“, sagte Ataman.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem RND,
belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits
jetzt strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch „teilweise
gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Kürzlich hatte sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen durch Voyeure in öffentlichen Saunen und Spas strafbar zu machen.

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