Wer im Landkreis Nordhausen in Thüringen unter 25 Jahren alt ist
und Grundsicherung bezieht, muss gemeinnützige Arbeit leisten. Die Arbeitspflicht
gilt für alle, die gesund sind und keiner Ausbildung nachgehen. Wer sich weigert,
wird notfalls vom Ordnungsamt aufgesucht.
Dieses Pilotprojekt soll nun verstetigt werden. Der Landkreis hat damit eine Debatte neu entfacht, die weit über Thüringen
hinausreicht. Für die einen ist das Vorgehen überfällig und konsequent, für
andere ein sozialpolitischer Tabubruch. Wie so oft liegt die Wahrheit
dazwischen.
Zunächst lohnt es sich, einen Schritt
zurückzutreten und sich das Ziel des Bürgergelds und des Sozialstaats
insgesamt zu vergegenwärtigen. Ein moderner Sozialstaat darf sich nicht darauf
beschränken, Bedürftige ruhigzustellen und Armut zu verwalten. Sein Kernauftrag
ist Fürsorge und gleichzeitig auch: Befähigung. Er soll Menschen stabilisieren, ihre Würde sichern und sie in die Lage versetzen, wieder selbstbestimmt am
Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft teilzuhaben.
Gemessen an diesem Anspruch ist die Maßnahme in
Nordhausen sinnvoll. Eine regelmäßige Beschäftigung bringt einem Teil der Betroffenen
Struktur in den Alltag, schafft Routine, stärkt vielleicht sogar das Selbstvertrauen und kann soziale Kompetenzen fördern. Gerade junge Menschen, die bislang keinen
Zugang zu Ausbildung oder Arbeit gefunden haben, profitieren oft mehr von
klaren Erwartungen und praktischer Einbindung als von reinen Geldleistungen.
Arbeitspflicht ist kein Selbstzweck
Doch die öffentliche Diskussion ist vergiftet.
Immer wieder wird – auch von der Politik – der Eindruck erweckt, Menschen, die Sozialhilfeleistungen
erhalten, seien grundsätzlich faul und
wollten nicht arbeiten. Dann wirkt das Pilotprojekt in Nordhausen wie ein
Beweis dafür. Doch die Realität sieht anders aus: Das Projekt betrifft eine
sehr kleine, eng definierte Gruppe junger Menschen unter 25 Jahren.
Die große Mehrheit der Menschen, die Grundsicherung
beziehen, wollen arbeiten, finden aber keine passende Stelle, oft weil sie mit gesundheitlichen, familiären oder
strukturellen Hürden kämpfen. Für viele ältere Langzeitarbeitslose ist außerdem
der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt deutlich schwieriger – trotz Motivation
und Einsatz.
Auch die Argumente gegen solche Programme greifen
zu kurz. Bundessozialministerin Bärbel Bas verweist auf den zusätzlichen
Aufwand und die Kosten für Jobcenter und Kommunen. Sie hat recht damit, dass solche
Maßnahmen aufwendig sind.