Friedrich Merz will beim Bürgergeld den Rotstift ansetzen. Doch braucht das Land nicht andere Impulse statt Strafen und Spardruck? Ja! Hier kommen 3 Vorschläge, die das Bürgergeld wirklich gerechter machen – und Millionen entlasten würden
Das Sparschwein ist keine Lösung für Menschen, die Bürgergeld benötigen
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In den kommenden beiden Wochen soll der Plan der Bundesregierung veröffentlicht werden, wie das Bürgergeld reformiert und zur sogenannten Grundsicherung umgebaut werden soll. Das soll auch mit Regelverschärfungen einhergehen.
„Wir wollen die Menschen doch nicht bestrafen, sondern einen Anreiz geben, aus diesen Transferleistungen rauszugehen – und rein in den Arbeitsmarkt“, beschwichtigte Kanzler Friedrich Merz (CDU) am Sonntagabend bei Caren Miosga in der ARD. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann spricht indes immer noch davon, man wolle „sehr viele Milliarden“ beim Bürgergeld einsparen.
Dabei gibt es viel bessere Ideen, um für Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Hier sind die drei besten Vorschläge.
1. Der Mindestlohn muss rauf, damit Arbeit sich lohnt
Es ist ein Argument, das die Befürworter der Abschaffung des Bürgergelds schon lange vortragen: Der Abstand zwischen den niedrigsten zulässigen Löhnen und dem Bürgergeld sei zu gering. Wissenschaftlich erwiesen ist: Arbeit lohnt sich im Geldbeutel immer mehr als Transferleistungsbezug – aber eben nicht im richtigen Maße.
Denn natürlich ist Arbeit auch mit hohen individuellen Kosten verbunden: vor allem jeder Menge Zeit. Ist eine Arbeitsstätte etwa eine Stunde vom Wohnort entfernt, sinkt der wahre Lohn bei einer 40-Stunden-Woche gleich um 20 Prozent – was den Abstand zum Bürgergeldbezug dann doch deutlich verringert. Kommen dann noch erhöhte Kosten für Kinderbetreuung hinzu, ist der Finanzvorteil vollkommen dahin.
Während die Koalition den Betroffenen mehr zumuten will, setzt der linkere Teil der Opposition vor allem auf ein Rezept: Für einen größeren Abstand brauche es nicht Sanktionen auf Hartz-IV-Niveau, sondern höhere Löhne. So forderte der brandenburgische Landtagsabgeordnete Andreas Kutsche (BSW) bereits im Sommer einen Mindestlohn in Höhe von 21 Euro. Die zum 1. Januar 2025 erfolgte Erhöhung um 41 Cent sei ein „Witz“.
2. Der Staat muss aufhören, Mietwucher zu unterstützen
Einer der Hauptkostenpunkte, die zu den Bürgergeldausgaben gehören, ist die Miete. Wie hoch sie sein darf, hängt von der Einschätzung der jeweiligen Kommune ab: In Berlin gilt seit 2023 etwa für zwei bis vier Personen als Richtwert, dass 7,93 Euro pro Quadratmeter als „angemessen“ gelten, inklusive der Nebenkosten. Dazu kommen die Heizkosten.
Was aber, wenn die Miete höher ist, gar unrechtmäßig hoch? Gerade in Ballungsräumen ist das Problem gravierend: Mangels Wohnraumalternativen zahlen auch Bürgergeldempfänger überhöhte Mieten. Unterstützt von der Allgemeinheit, die damit selbst zum Mietentreiber wird.
Weil Bürgergeldempfänger aber regelmäßig knapp bei Kasse sind, gehen sie auch nur selten vor Gericht gegen zu hohe Mieten vor. Und tun sie es doch, haben sie davon wenig: Dann geht das Geld zum Amt zurück. Das entschied der Bundesgerichtshof im Juni 2024. Der erfolgreiche Mietenrechner der Linkspartei etwa läuft hier de facto ins Leere. Hier tätig zu werden, ist eine Forderung, die etwa Sahra Wagenknecht regelmäßig erhebt.
Würde aber der Staat als der eigentliche Mietenzahler auch noch systematisch gegen überhöhte Mieten und falsche Nebenkostenabrechnungen vorgehen, hätten davon alle etwas: Die Kosten im Zusammenhang mit dem Bürgergeld würden gesenkt, und die Mieten würden künftig zumindest geringer ansteigen – was den Mietspiegel insgesamt absenken würde. Doch von einem solchen Plan ist von Schwarz-Rot natürlich nichts zu hören.
3. Die Verwaltungskosten von Jobcentern müssen runter
Ein Posten, der besonders hoch ist im Milliardendurcheinander der Merz’schen und Linnemann’schen Äußerungen, ist die Verwaltung von Arbeitslosigkeit und Bürgergeld. Denn das Recht für Arbeitslosigkeit und Bürgergeld ist schrecklich kompliziert. Für alles Mögliche gibt es Verwaltungsvorschriften. Gut 100.000 Mitarbeiter sind derzeit nur bei der Bundesagentur für Arbeit in Lohn und Brot: Elf Milliarden Euro kosteten 2024 die Verwaltung und das Personal.
Für jede „Bedarfsgemeinschaft“, rechnet die nicht gerade linksradikale Bertelsmann-Stiftung vor, habe der Staat im Jahr 2023 etwa 2.175 Euro Verwaltungskosten aufgewendet – und das bei einer stark sinkenden Vermittlungsquote. Geld, das die Betroffenen gut gebrauchen könnten – und wo auch mehr reales Sparpotenzial besteht als bei den meisten Grundsicherungsempfängern.