Grönland: Grönland erschwert Kauf von Land z. Hd. ausländische Staatsbürger und Firmen

In Grönland hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das den Kauf von Land für Ausländer auf der Insel einschränkt. Demnach können ausländische Staatsbürger und Firmen nur noch dann Eigentum oder Landnutzungsrechte erwerben, wenn sie in den zwei Jahren zuvor dauerhaft in Grönland gemeldet waren und alle ihre Steuern dort zahlten, hieß es in dem am Abend verabschiedeten Gesetz.

21 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, sechs Abgeordnete enthielten sich. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026. Menschen und Unternehmen aus Grönland, Dänemark und von den Färöer-Inseln sind von dem Gesetz ausgenommen und können weiterhin Landbesitz in Grönland erwerben.

Zuletzt hatte das Interesse von US-Investoren an Grönland zugenommen. Eine in diesem Jahr veröffentlichte Studie der dänischen Zeitung Politiken, zeigte, dass es ein wachsendes US-Interesse am Kauf von Landbesitz in Grönland gibt.

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