Graffiti an Häusern: Stadt. Wand. Verdruss.

Erklärt Euren Kindern nicht, sie müssen Teil einer für sie fremden Geschichte werden. Erklärt Euren Kindern, sie sollen ihre eigene Geschichte schreiben.“ So steht es neben einem der Bilder, mit denen Sebastian Stehr die Lärmschutzwand der Bundesstraße 3 im hessischen Bad Vilbel gestaltet hat. Die mit Gedichten und Texten verbundenen Großporträts auf der 350 Meter langen Wand gelten als Meisterwerke des Künstlers, der sich in den vergangenen Jahrzehnten international unter seinem Alias „indian_t2b“ einen Namen gemacht hat.

Doch dass er mit seinen Arbeiten einmal selbst Geschichte schreiben könnte, hat der 50 Jahre alte Hesse nicht geahnt – und sich auch nicht gewünscht: Denn an Stehrs Exempel wird sich entscheiden, ob die von zahlreichen Städten inzwischen als Marketingmaßnahme höchst willkommene Streetart endlich aus der künstlerischen Schmuddelecke findet. Dafür zieht er vor den Bundesfinanzhof, die höchste Instanz der deutschen Finanzgerichtsbarkeit.

Dank Murals wird das Glasscherbenviertel zur Besucher-Attraktion

Längst haben nicht nur Metropolen weltweit die Sogwirkung der sogenannten Murals erkannt, mit denen ganze Straßenzüge in vorher nicht selten als Glasscherbenviertel verrufenen Bezirken aufgewertet und sogar für Besucher attraktiv werden. Abseits der touristischen Hotspots stellen Stadtobere, öffentliche Einrichtungen und auch Privatleute immer häufiger Wände von Häusern, Unterführungen oder eben Lärmschutzmauern zur Verfügung.

Eines der Murals von Sebastian Stehr entlang der Bundesstraße B3 bei Bad VilbelSebastian Stehr

Wie Bad Vilbel an der viel befahrenen B3 nach Frankfurt und Darmstadt im Süden und Karben/Kloppenheim im Norden. In Wuppertal haben Sponsoren und das Land Nordrhein-Westfalen in den vergangenen drei Jahren fast eine Million Euro für 32 Wandgemälde von Vohwinkel bis Langerfeld springen lassen. In Mannheim gibt es seit 2013 das Projekt Stadt.Wand.Kunst, das die Stadt in eine öffentliche Galerie verwandeln soll.

Ingolstadt darf sich sogar als Vorreiter für legale Graffiti bezeichnen: Auf Initiative des Stadtjugendrings und ihres Geschäftsführer Stefan Moser wies die Stadt Ende der Neunzigerjahre Flächen für damals als Sprayer misstrauisch beäugte Jugendliche aus. Die daraus entstandene „Hall of Fame“ gibt es bis heute, seit Jahren schaffen namhafte Künstler aus dem In- und Ausland zudem „Landmarks“ an Häusern der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft.
Mit der „Hall of Fame“ begann in Ingolstadt der Aufstieg von Graffiti zur anerkannten Kunst.Karin Finkenzeller

Doch um die Anerkennung ihrer Kunst müssen viele nach wie vor kämpfen – und gegen eine steuerrechtliche Ungleichbehandlung, die heftig ins Geld geht. Wie bei Sebastian Stehr. Weil er nicht auf Leinwände oder auf einen anderen mobilen Untergrund malt, sondern auf Mauern, beschloss das zuständige Finanzamt im hessischen Friedberg nach einem für ihn beruflich sehr erfolgreichen Jahr 2018, dass er seine Arbeiten zu Unrecht mit dem für bildende Künstler geltenden verminderten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent abgerechnet habe. Deshalb soll er rückwirkend für fünf Jahre rund 40.000 Euro nachzahlen.

Leinwand oder Mauer? Ein Unterschied, der bares Geld wert ist

„Alles, was ich mir die letzten 25 Jahre aufgebaut habe, wäre dann kaputt“, sagt Stehr, der mit 14 anfing, Graffitis an Wände zu sprayen, und mit 16 die ersten Aufträge erhielt. Inzwischen kann der Vater von zwei Kindern davon gut leben. Paradox: Eine Kollegin ein paar Kilometer weiter in Frankfurt darf für ihre Arbeit weiter sieben Prozent berechnen. „Das ist wettbewerbsverzerrend,“ sagt Stehr.

Zudem habe dasselbe Finanzamt, das ihn nun energisch zur Kasse bitte, ihm mit Anfang 20 auf seine Anfrage hin erklärt, wie er seine Rechnungen zu schreiben habe: einschließlich sieben Prozent Mehrwertsteuer. „Erst später habe ich erfahren, dass ich als Kleinunternehmer damals gar nicht mehrwertsteuerpflichtig gewesen wäre.“

Seit das Finanzgericht in Kassel den Friedbergern recht gab, wollen sich andere Streetart-Künstler ungern zu ihrer Rechnungsstellung äußern. Könnte ja sein, man weckt schlafende Hunde. „Da zerstört man Existenzen, weil man keine Ahnung hat und Graffiti mit all ihren Subgenres noch nicht als Kunst anerkennt“, kritisiert Daniel „Malun“ Lange, Sprayer der ersten Generation in Ingolstadt und inzwischen arrivierter Künstler.

„Escape from old ideas“ heißt ein Mural von AKUT. Die Künstler möchten Vorurteile abschütteln.Karin Finkenzeller

Ein international erfolgreicher Kollege hält die Steuer von 19 Prozent – der auch er unterliegt – für „nicht am Puls der Zeit“. Abseits der Metropolen sei Streetart ungleich wichtiger als etwa in Berlin, wo Murals mit vielen anderen Hinguckern konkurrierten. „Die freie Kunst ist in der Regel viel schlechter bezahlt als Werbeaufträge. Im Idealfall sollte der Staat das mit einer Wertschätzung auffangen und an uns keine anderen Kunstmaßstäbe anlegen.“ Außerhalb Deutschlands habe er das Problem nicht.

Wo Streetart-Künstler zur Spraydose greifen, ist die Skepsis mancher Bewohner meist schnell verflogen. Die Stadt.Wand.Kunst-Führungen in Mannheim sind die meist gebuchten Touren. „Wir bekommen ganz viele Anfragen von Außenbezirken“, erzählt Kurator Sören Gerhold. In Rheinau, wo es bis dahin wenig kulturelles Angebot gegeben habe, seien so seit 2024 sieben Murals des Künstlerduos SOURATI, bestehend aus Christina Laube und Mehrdad Zaeri, entstanden. Mit leisen Farben und großer erzählerischer Kraft bringen sie poetische Momentaufnahmen an die Wände.

Die Wohnungsgesellschaft schwärmt von der Aufwertung des Quartiers

Die Exponate in Wuppertal haben der Stadt einen Eintrag im Marco-Polo-Trendguide 2025 beschert. Sie seien „ ein lebendiges Beispiel dafür, wie Kunst und Stadtentwicklung harmonisch zusammenwirken können“. In Ingolstadt schwärmt Bianca Stein von der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft, dass die Arbeiten „unsere Wohngebäude und Quartiere zusätzlich aufwerten“. Die Mieter identifizierten sich mit „ihrem“ Haus, die Murals vor dem eigenen Fenster seien auch „eine Brücke zur Kunst für alle, die bisher vielleicht Berührungsängste hatten“.

Auch wenn die Audi-Stadt wegen der Krise der Autoindustrie die Mittel für die Wandkunst streichen musste, soll das Projekt „Landmarks“ mithilfe von Sponsoren weitergeführt – und die Subkultur junger Leute gefördert werden. „Die Identifikation der Jugend mit einer Stadt entsteht auch dadurch, dass sie sich öffentlichen Raum aneignen, im wahrsten Sinn des Wortes,“ ist Stefan Moser vom Stadtjugendring überzeugt. Illegale Schmierereien hätten nebenbei in der Stadt signifikant abgenommen.

Wuppertal liegt Dank seiner Streetart nun voll im Trend.Picture Alliance

Wäre das Steuerdilemma da nicht ein Thema für Politiker, die unter anderem mit Verweis auf die touristische Attraktivität und internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Städte eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe erwirkten? Dagmar Schmidt, Vorsitzende des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler, nimmt bisher wenig Unterstützung wahr. „Das ist wirklich ein dickes Brett, an dem wir seit Jahrzehnten dran sind, auch in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat“, sagt sie. Aber die öffentlichen Auftraggeber rechneten häufig Bruttopreise ab. Für sie mache es keinen Unterschied, ob die Künstler hinterher den Umsatz mit sieben oder 19 Prozent versteuern müssten.

Jetzt blicken alle gespannt auf den Bundesfinanzhof. Dass der sich Stehrs Klage überhaupt annimmt, obwohl das Kasseler Gericht ursprünglich keine Revision zuließ, ist durchaus ein Erfolg für ihn. Das Finanzgericht lässt nur etwa zwei von zehn strittigen Fällen zu. Bis zu einer Entscheidung können aber Jahre vergehen. Und das Finanzamt Friedberg kann erstmal auf Nachzahlung beharren.

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