Mehr als jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland kann langfristig von ihrem Einkommen nicht allein über die Runden kommen. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf eine ihr vorliegende Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Betroffen sind demnach 53 Prozent der arbeitenden Frauen. Sie haben keine langfristige Existenzsicherung.
Das heißt, dass ihr Einkommen nicht hoch genug für eine eigenständige Existenzsicherung über den Lebensverlauf ist. Sie sind für Lebensphasen, in denen sie nicht erwerbstätig sind, wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Ruhestand, nicht abgesichert.
Überdies können 70 Prozent der erwerbstätigen Frauen mit ihrem Einkommen nicht langfristig für sich und ein Kind sorgen. Die Werte beruhen auf DGB-Berechnungen anhand der offiziellen Entgeltstatistik.
Zu den Gründen zählt laut dem Gewerkschaftsbund, dass Frauen in Deutschland ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer unterbrechen. Sie sind demnach viel öfter in Teilzeit beschäftigt und ihre Stundenlöhne sind im Durchschnitt um rund ein Fünftel niedriger. „Deshalb haben beschäftigte Frauen deutlich seltener als Männer ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen“, so berichtet der Gewerkschaftsbund.
DGB-Vizechefin Hannack nennt die Zahlen „erschreckend“
Bei Paaren mit minderjährigen Kindern ist dabei nach wie vor meist der Mann derjenige, der das meiste Geld mit heimbringt und weniger für die Kinder und den Haushalt tut. Laut dem Väterreport der Bundesregierung war der Mann zuletzt in 44 Prozent der Fälle in Vollzeit und die Frau in Teilzeit. In weiteren 26 Prozent ist überhaupt nur der Mann erwerbstätig. Nur bei 14 Prozent der Paare mit Kindern unter 18 arbeiteten beide Vollzeit. Die Frau allein ist in lediglich drei Prozent der Familien erwerbstätig.
DGB-Vizechefin Elke Hannack nannte die Zahlen „erschreckend“. Arbeit in der Familie, Pflege von Angehörigen, Haushaltsarbeit gehöre gerechter verteilt. Dringend müsse es auch mehr Investitionen in öffentliche Kitaangebote geben. „Gleichzeitig müssen Väter in ihrer Verantwortung für die Sorgearbeit gestärkt werden: durch den Ausbau der Partnermonate beim Elterngeld und eine zehntägige, bezahlte Freistellung des zweiten Elternteils rund um die Geburt eines Kindes“, sagte Hannack.