Die AfD will am Wochenende in Gießen ihre neue Jugendorganisation gründen. Der zweitägige Gründungsparteitag ist in den Messehallen der mittelhessischen Stadt geplant. Im Mittelpunkt stehen Satzungsfragen und die Wahl der neuen Führung für die Jugendorganisation.
Der dem rechten Spektrum der AfD zugeordnete brandenburgische Landtagsabgeordnete Jean-Pascal Hohm gilt als Favorit für den Vorsitz. Die frühere AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative hatte sich im Frühjahr aufgelöst, nachdem sich die Partei von ihr getrennt hatte.
Gegen die Veranstaltung wurden Proteste aus Politik und Zivilgesellschaft angekündigt. Die Behörden gehen bei mehr als 20 angemeldeten Kundgebungen von mehreren Zehntausend Demonstranten aus. Die Polizei ist allein am Samstag mit mehreren Tausend Kräften aus ganz Deutschland im Einsatz.
Sicherheitskonzept sieht Proteste auf anderer Lahnseite vor
Die geplanten Großproteste dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zur AfD-Veranstaltung stattfinden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte am Freitag das Sicherheitskonzept der Stadt Gießen, wonach die Kundgebungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), der Partei Die Linke und der Nichtregierungsorganisation Attac auf der östlichen Seite des Flusses Lahn abgehalten werden müssen. Die AfD-Veranstaltung findet auf der westlichen Lahnseite statt.
Sollte die DGB-Demonstration ebenfalls auf der westlichen Lahnseite abgehalten werden, drohe „eine unmittelbare Gefahr für Leben und körperliche Unversehrtheit der Versammlungsteilnehmer aufgrund der erheblichen Personendichte“, teilte der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs mit. Das Gebiet am westlichen Flussufer der Stadt biete zudem keine „hinreichenden Fluchtmöglichkeiten“. Der neu festgelegte Versammlungsort für den Gegenprotest auf den Lahnwiesen auf der östlichen Flussseite gewähre zudem „eine Sicht- und Hörweite“ zur Hessenhalle. Damit sei der „Versammlungsfreiheit des DGB angemessen Rechnung“ getragen, teilte der Verwaltungsgerichtshof weiter mit.
Auch die von der Stadt Gießen angeordnete Verlegung der Proteste der Linken, von Attac und einem einzelnen Demonstrationsanmelder sei angemessen. Die Gefahrenprognose der Stadt sei rechtmäßig, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit.