Gewalt gegen Frauen: SPD will Femizide härter züchtigen

Die SPD hat sich für eine härtere Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung ausgesprochen. Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen richte sich gegen die
Grundwerte der gleichberechtigten Gesellschaft, teilten die
rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Fraktionen in Bund und Ländern mit. Aus
ihrer Sicht sollten geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle
Orientierung gerichtete Tatmotive künftig unter das Mordmerkmal niedrige Beweggründe fallen.

„Femizide müssen klar benannt und konsequent verfolgt werden“, sagte der
SPD-Rechtsexperte im Schweriner Landtag, Robert Northoff. Der
Rechtsstaat dürfe frauenfeindliche Tatmotive weder übersehen noch
verharmlosen. „Notwendig sind bessere Prävention, ein wirksamer
Opferschutz und eine klare strafrechtliche Bewertung solcher Taten.“

„Diese Tötungen müssen als Femizid benannt und bestraft werden“

Im Jahr 2024 seien 308 Frauen getötet worden, weil sie Frauen gewesen seien, teilten die SPD-Fraktionen mit. „Diese Tötungen müssen als Femizid benannt und
bestraft werden“. Femizide seien die wohl drastischste Form
geschlechtsspezifischer Gewalt. Oft steht hinter einem Femizid ein angeblicher
Verstoß gegen tradierte Rollenvorstellungen und -normen.

„Wir befürworten die Erfassung der geschlechtsspezifischen Beweggründe
oder eines ähnlichen Merkmals im Mordparagraf oder in einem eigenen Straftatbestand, um ein bundeseinheitliches Verständnis von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten für den Umgang mit solchen Delikten herzustellen“, teilten die SPD-Fraktionen mit.

Um Femizide rechtzeitig zu erkennen und effektiv zu verhindern, seien laut SPD eine
einheitliche Risikoeinschätzung und ein einheitliches interdisziplinäres
Fallmanagement nötig.

„Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen“

In der bisherigen Praxis scheitere die Einstufung einer Tat als Mord
mitunter daran, dass die Einordnung unter das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe
rechtlich herausfordernd sei. „Patriarchale Besitzansprüche und
frauenfeindliche Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit
müssen aber als solche erkannt und benannt werden. Die Bewertung einer Tat als
niedrig darf nicht durch opferbeschuldigende Argumentationsmuster unterlaufen
werden“, sagten die SPD-Rechtsexperten.

Von einem Femizid spricht man, wenn Frauen aufgrund ihres Geschlechts
getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die
Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.

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