Im Zuge der Haushaltsverhandlungen sind auch Stimmen laut geworden, die Reformen in der Rentenpolitik und insbesondere eine Abschaffung der Mütterrente fordern. Der Streit über die Mütterrente zeigt, dass die Verteilungskämpfe Deutschland in den kommenden Jahren weiter spalten werden, vor allem in Bezug auf die Generationengerechtigkeit gegenüber jungen Menschen.
Welche Konsequenzen eine Abschaffung der Mütterrente hätte, hat jüngst eine Studie des DIW Berlin analysiert. Die Mütterrente wurde 2014 auf Drängen von CDU/CSU eingeführt, im Jahr 2019 erhöht, zudem wurden die Leistungen angepasst. Sie soll Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben, nicht mehr gegenüber Müttern mit Geburten ab 1992 benachteiligen, die mehr Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Durch die Mütterrente erhalten auch Frauen der älteren Jahrgänge Rentenansprüche, selbst wenn sie wegen Kindererziehung nur eingeschränkt erwerbstätig waren. Die Mütterrente kostet die Rentenversicherung knapp 13 Milliarden Euro im Jahr und kommt 8,7 Millionen oder 86,5 Prozent aller Rentnerinnen zugute. Im Schnitt erhöht sie die Bruttorenten der Rentnerinnen um etwa 85 Euro im Monat, sodass diese bei 830 Euro liegt. Kurzum: die Mütterrente leistet einen beträchtlichen Anteil der Rentenleistungen, kostet die Rentenversicherung aber eine erhebliche Summe Geld.
Abschaffung der Mütterrente würde Problem nicht lösen
Die Studie des DIW Berlin zeigt, dass die Armutsrisikoquote unter älteren Frauen bei durchschnittlich 19,4 Prozent liegt, bei Müttern mit vier oder mehr Kindern gar bei mehr als 30 Prozent. Eine Abschaffung der Mütterrente würde primär Rentnerinnen mit geringen Einkommen treffen und das Armutsrisiko um 14,4 Prozent erhöhen. Der ohnehin schon hohe Gender Pension Gap – also der finanzielle Unterschied zwischen Männern und Frauen bei der gesetzlichen Rente – stiege von 32 auf 39 Prozent. Die Konsequenzen der Abschaffung der Mütterrente würde somit die soziale Schere und die Ungleichheit bei den Renten deutlich vergrößern.
Die Kritiker der Mütterrente haben in einem wichtigen Punkt recht: Die Mütterrente ist eine sogenannte versicherungsfremde Leistung, weil die Frauen für ihre Leistung keine Beiträge eingezahlt haben, sie aber trotzdem (weitgehend) über die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), also die Beitragszahler, finanziert wird. Dies gilt natürlich grundsätzlich für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung. Zudem verweisen Kritiker auf die mittlerweile fast 110 Milliarden Euro, die die Gesellschaft zusätzlich aus Steuermitteln zur Rentenversicherung zuschießt. Das sind 2,5 Prozent einer jährlichen Wirtschaftsleistung und fast ein Viertel des gesamten Bundeshaushalts. Und diese Tendenz steigt mit der anstehenden Verrentung der vielen Babyboomer.
Rentenpolitik im Dilemma
Die Debatte um die Mütterrente ist letztlich nur eine Scheindebatte, da sie gesetzlich voraussichtlich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Sie offenbart aber die zwei zentralen Dilemmata der Rentenpolitik: die Verteilungswirkungen zwischen Arm und Reich und zwischen Jung und Alt.
Schaut man sich die Verteilung zwischen Arm und Reich an, so gibt es kaum eine reiche Volkswirtschaft, die Menschen mit geringen Lebenseinkommen im Vergleich zu solchen mit hohen Einkommen eine so geringe gesetzliche Rente zugesteht wie Deutschland. In den meisten Industrieländern erhalten Menschen mit geringeren Lebenseinkommen proportional zu ihrem Einkommen (und den eingezahlten Rentenbeiträgen) eine höhere gesetzliche Rente als Menschen mit hohen Einkommen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall, weil man an dem sogenannten Äquivalenzprinzip festhält: Jeder eingezahlte Euro an Rentenbeiträgen erzielt die gleiche monatliche Rentenanwartschaft, egal ob der Stundenlohn beim Mindestlohn von 12,41 Euro gelegen hat oder bei 100 Euro.
Das Äquivalenzprinzip führt dazu, dass die gesetzliche Rente in Deutschland von Arm zu Reich umverteilt. Dies liegt an der niedrigeren Lebenserwartung der Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen Einkommen. Da Menschen mit geringeren Lebenseinkommen eine viel höhere Wahrscheinlichkeit haben, früher zu sterben, als Menschen mit hohen Lebenseinkommen, beziehen sie die Rentenzahlungen über einen deutlich kürzeren Zeitraum.
Im Zuge der Haushaltsverhandlungen sind auch Stimmen laut geworden, die Reformen in der Rentenpolitik und insbesondere eine Abschaffung der Mütterrente fordern. Der Streit über die Mütterrente zeigt, dass die Verteilungskämpfe Deutschland in den kommenden Jahren weiter spalten werden, vor allem in Bezug auf die Generationengerechtigkeit gegenüber jungen Menschen.
Welche Konsequenzen eine Abschaffung der Mütterrente hätte, hat jüngst eine Studie des DIW Berlin analysiert. Die Mütterrente wurde 2014 auf Drängen von CDU/CSU eingeführt, im Jahr 2019 erhöht, zudem wurden die Leistungen angepasst. Sie soll Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben, nicht mehr gegenüber Müttern mit Geburten ab 1992 benachteiligen, die mehr Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Durch die Mütterrente erhalten auch Frauen der älteren Jahrgänge Rentenansprüche, selbst wenn sie wegen Kindererziehung nur eingeschränkt erwerbstätig waren. Die Mütterrente kostet die Rentenversicherung knapp 13 Milliarden Euro im Jahr und kommt 8,7 Millionen oder 86,5 Prozent aller Rentnerinnen zugute. Im Schnitt erhöht sie die Bruttorenten der Rentnerinnen um etwa 85 Euro im Monat, sodass diese bei 830 Euro liegt. Kurzum: die Mütterrente leistet einen beträchtlichen Anteil der Rentenleistungen, kostet die Rentenversicherung aber eine erhebliche Summe Geld.