Die frühere Staatssekretärin Sabine Döring darf nicht, wie von ihr gewünscht, im Bildungsausschuss des Bundestags zur Fördergeldaffäre aussagen. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem Eilverfahren, das Döring angestrengt hatte.
Der Antragstellerin stehe kein Anspruch auf Erteilung einer Aussagegenehmigung zu, um Fragen zur sogenannten Fördergeldaffäre des Bundesbildungsministeriums in der Ausschusssitzung zu beantworten, entschied das Gericht in Nordrhein-Westfalen. Gegen den Beschluss sei das Rechtsmittel der Beschwerde am Oberverwaltungsgericht NRW möglich.
Am kommenden Dienstag befragt der Bildungsausschuss Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Politiker der Unionsfraktion hatten für eine Sondersitzung auch eine Einladung Dörings erbeten. Stark-Watzinger lehnte das ab und verwies auf die Verschwiegenheitspflicht für Beamte auch nach Ende ihres Dienstverhältnisses. Für eine Aussage braucht Döring eine Genehmigung ihrer früheren Ministerin. Döring hatte in einem Schreiben an die Ausschussvorsitzenden kürzlich betont, sie wolle gerne einen „Beitrag zu Aufklärung und Transparenz“ leisten.
Hintergrund von Dörings Entlassung
ist ein offener Brief von Hochschullehrern, die sich am 8. Mai hinter propalästinensische Proteste an Universitäten gestellt hatten. Im
Bildungsministerium wurde darauf eine Prüfung veranlasst, die sich auch
auf den Bezug von Fördermitteln für die Unterzeichner des Briefes bezogen haben soll. Döring soll verantwortlich sein für diese Prüfung; sie selbst sagte, es handele sich um ein Missverständnis. Stark-Watzinger hat bisher stets bestritten, dass die Vergabe von Fördermitteln in Bezug zur Haltung zu propalästinensischen Protesten gesetzt werden sollte.
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