Gericht verurteilt AfD-Politiker Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu 30.000 Euro Strafe

Bei einer Razzia fand die Polizei in einem Zimmer des AfD-Abgeordneten Daniel Halemba Material mit NS-Bezug. Ein Gericht hat den AfD-Politiker nun wegen des Verdachts der Volksverhetzung freigesprochen – wegen Geldwäsche und Nötigung muss er dennoch mehr als 30.000 Euro zahlen.

Das Amtsgericht Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Schöffengericht entschied auf 160 Tagessätze von je 190 Euro, zusammen 30.400 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird.

Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Der 24-Jährige kündigte an, er wolle den Urteilsspruch nicht akzeptieren. Ob auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen will, blieb zunächst offen.

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Halembas Anwälte hatten auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft auf 240 Tagessätze zu je 215 Euro, also eine Geldstrafe von 51.600 Euro. Der Ankläger hatte die Vorwürfe der Volksverhetzung, Geldwäsche, der Nötigung und versuchten Nötigung als erwiesen angesehen.

Die Jugendkammer verurteilte Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung, vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen wurde er freigesprochen.

Zeugen in einem Ermittlungsverfahren genötigt?

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass Halemba und ein mitangeklagter 29-Jähriger einen Studenten genötigt hätten, der in einem Ermittlungsverfahren gegen sie aussagen wollte. Beide sollen ihren Bekannten unter Druck gesetzt und angewiesen haben, nicht mit den Ermittlern zu sprechen.

Im Fall des Geldwäsche-Vorwurfs für die Jugendkammer ist zudem erwiesen, dass Halemba kurz vor seinem 21. Geburtstag einen mittleren vierstelligen Geldbetrag von seinem Konto auf ein Konto im Baltikum transferierte. Das Geld soll aus Betrugstaten eines Dritten stammen.

Der Verdacht der Volksverhetzung gründete sich laut Anklage auf das Abspielen des Liedes „Wacht an der Spree“ der Musikband Landser. Die Gruppe ist als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das volksverhetzende Lied sei auf Halembas mutmaßlicher Geburtstagsfeier im Juli 2022 gelaufen – abgespielt von einem angeblich Halemba gehörenden USB-Stick. Nach Ansicht der Kammer ist Halemba aber von diesem Vorwurf freizusprechen, weil unklar sei, wer das Lied abgespielt habe.

Auch von einem weiteren Vorwurf der versuchten Nötigung eines Anwalts sprach das Gericht die Angeklagten frei, weil das Nötigungsziel nicht klar ermittelt werden konnte.

Halemba spricht von politischem Verfahren

Halemba und sein Verteidiger hatten sich in dem Verfahren als Opfer politischer Intrigen dargestellt und nahezu nichts zu den Vorwürfen gesagt – jedenfalls nicht vor Gericht, aber dafür in sozialen Medien und bei Statements etwa im Würzburger Justizzentrum. Erst in den Plädoyers wurde eine Beteiligung Halembas an den angeblichen Taten zurückgewiesen beziehungsweise die Vorfälle wurden als nicht strafrechtlich relevant dargestellt.

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Der 24-Jährige hatte in seinem Schlusswort gesagt, es gehe darum, mit Schmutz zu werfen und eine Nähe zum Nationalsozialismus zu konstruieren.

Der Prozess fand vor einem Jugendschöffengericht statt, weil Halemba beim Tatkomplex Geldwäsche aufgrund seines damaligen Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt. Das Urteil erging letztlich nach Erwachsenenstrafrecht.

AfD will Sachverhalt prüfen

Der AfD-Politiker war im Oktober 2023 als damals jüngster Abgeordneter in den bayerischen Landtag gewählt worden. Halemba gilt als Rechtsaußen in der bayerischen AfD. Die AfD-Fraktion im Landtag hatte sich bisher mehrheitlich hinter ihren umstrittenen Jung-Parlamentarier gestellt, sein Abgeordnetenmandat nimmt er weiter wahr.

Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka schrieb der Deutschen Presse-Agentur anlässlich des Prozesses: „Der Landesvorstand wird im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen. Ob ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet wird, hängt dabei nicht schematisch, sondern vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß sowie dem Bezug zur Parteitätigkeit ab.“

Source: welt.de

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