Ein Hausbesitzer, eine Kiefer und ein Konflikt: Vor dem Verwaltungsgericht Berlin ging es um die Frage, ob für Solarstrom ein Baum gefällt werden darf. Der Fall zeigt, wie kompliziert die Energiewende sein kann.
Noch sind die Türen des Plenarsaals im Berliner Verwaltungsgericht geschlossen. Auf einer Bank davor sitzt der Kläger. Allein, in einer grünen Jacke. Beim Betreten des Raums bleibt der klagende Hauseigentümer noch kurz stehen, schaut sich um: „Wo setze ich mich überhaupt hin?“ Es ist auch für ihn Neuland.
Der Kläger sieht sich selbst als jemand, der doch vieles richtig gemacht hat. Sein Haus steht im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Wannsee. Nach dem Kauf hat er es umfassend saniert. Alte Öl-Heizung raus, Wärmepumpe rein. Moderne Technik, alles energieeffizient. Und am Ende baute er noch eine Photovoltaikanlage auf das Dach. Genau die bringt ihn jetzt hierher.
Denn direkt vor seinem Haus steht eine alte Waldkiefer. Rund 50 Jahre alt, Stammumfang mehr als zwei Meter, hochgewachsen, deutlich höher als das Haus. Der Baum wirft Schatten – und das direkt auf die Photovoltaikanlage. Natürlich war die alte Kiefer schon vor der Sanierung des Hauses da. Doch der Architekt meinte: Fällen? Sollte kein Problem sein. Doch jetzt ist es eins.
Neuland für ein Berliner Gericht
Zum Prozessbeginn betreten auch die Vertreter des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf den Saal. Insgesamt fünf Personen. Es sind vor allem Mitarbeiter aus dem Umwelt- und Naturschutzamt. Der Bezirk wird von den Grünen geführt. Umwelt- und Naturschutz sind beides ihre zentralen Themen. In diesem Fall ist ihre Priorität eindeutig: Die Kiefer soll stehen bleiben.
Der Fall wird von einer Kammer verhandelt. Bedeutet: Drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter, sogenannte Schöffen, sollen heute das Urteil sprechen. Und die Vorsitzende Richterin macht auch klar, wieso das so entschieden wurde: „Weil wir davon ausgehen, dass es ein hohes allgemeines Interesse an der Klärung gibt. Denn der Fall stehe beispielhaft für einen Grundkonflikt zwischen Naturschutz einerseits und Klimaschutz durch den Ausbau erneuerbarer Energien andererseits. Insofern habe der Fall grundsätzliche Bedeutung.“
In der mündlichen Verhandlung wird schnell klar, worauf es dem Gericht ankommt. Die Richter wollen mehr Details über den Baum und wie es ihm zurzeit geht. Die Vertreter des Bezirks antworten gerne und ausführlich. Zeichnen das Bild eines nahezu makellosen Baumes. Die Krone: „sehr gut ausgebildet“, die Rinde: „einwandfrei“ und die Wurzeln: „stabil“. Für sie sei klar, dass „so ein Baum locker 160 Jahre alt werden könne“.
Schutzstatuts gegen Solarleistung
Erschwerend für Kläger kommt hinzu: Die Kiefer ist in Berlin besonders geschützt. Sie ist der einzige Nadelbaum, der unter die Baumschutzverordnung fällt. Das bedeutet: Auch auf dem eigenen Grundstück darf sie nicht ohne Weiteres gefällt werden.
Aber der Kläger hält eine Modellrechnung dagegen. So produziert die Photovoltaikanlage wegen der Beschattung durch den Baum rund 3.694 Kilowattstunden weniger Strom pro Jahr. Das entspricht in etwa dem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts.
Der fehlende Strom müsse anderweitig erzeugt werden. Im Zweifel aus fossilen Quellen und das sei für Umwelt eine größere Belastung, so der Hauseigentümer in der mündlichen Verhandlung. Ein weiteres Argument sei für ihn auch, dass die Bundesregierung mit dem Erneuerbare-Energie-Gesetz deutlich gemacht hat, dass der Ausbau von alternativer Energiegewinnung von überragendem öffentlichen Interesse sei.
Kiefer gewinnt gegen Solaranlage
Nach rund 90 Minuten wird die Verhandlung geschlossen und die Kammer zieht sich für eine halbe Stunde zur Beratung zurück. Dann die Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen. Die Kiefer muss stehen bleiben. Denn am Ende überwiege in der Abwägung das öffentliche Interesse am Erhalt der Waldkiefer, so das Gericht. Die Einbußen bei der Stromproduktion seien vergleichsweise gering und auch die wirtschaftlichen Nachteile für den Kläger spielten dabei keine Rolle. Sie seien kein öffentlicher Belang, so die Begründung.
„Vielleicht sind wir ja aber nicht die Letzten, die sich das Anschauen“, sagt die Vorsitzende Richterin noch bevor alle Verfahrensteilnehmer den Saal verlassen. Denn eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zugelassen.
Source: tagesschau.de