Gericht kassiert Testament von Rudi Assauer

Ex-Schalke-Manager Rudi Assauer: Streit um sein Testament


Foto: DPA

In einem wegweisenden Beschluss hat das Amtsgericht Recklinghausen das letzte Testament des verstorbenen Fußballstars Rudi Assauer aus dem Januar 2012 für unwirksam erklärt. Es sei davon auszugehen, dass Assauer wegen einer fortgeschrittenen Alzheimer-Demenz damals »nicht testierfähig« gewesen sei, heißt es in der elfseitigen Begründung. Das Dokument liegt dem SPIEGEL vor. Zuerst hatte die ZEIT darüber berichtet.

Erbschein soll erlassen werden

Das Gericht folgte dem Antrag von Tochter Katy Assauer, die sich damit gegen ihre Halbschwester Bettina Michel durchsetzte. In dem Testament war Michel als Alleinerbin benannt worden. Das Amtsgericht erklärte, man plane einen Erbschein zu erlassen, der beide Töchter zur Hälfte als Erbinnen ausweise. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde dagegen ist möglich.


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Assauer gilt als eine der Ikonen der Bundesligageschichte. In den Sechziger- und Siebzigerjahren stand er als Spieler für Borussia Dortmund und Werder Bremen auf dem Feld. Große Erfolge feierte er später als Manager des FC Schalke 04. In seinen letzten Jahren lebte er zur Pflege bei seiner Tochter Bettina Michel in Herten. Er starb im Februar 2019.

Der Erbstreit der beiden Schwestern läuft bereits seit einigen Jahren. Dabei geht es auch um die Frage, ob Assauer am Ende seines Lebens von seinem Umfeld ausgeplündert wurde. Recherchen der ZEIT  zufolge war sein Vermögen nahezu aufgebraucht, als er starb.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen Michel und zwei ehemalige Generalbevollmächtigte wegen des Verdachts auf Untreue. Im Januar 2012 hatte Assauer die Generalvollmachten ausgestellt. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets bestritten.


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Vor dem Amtsgericht Recklinghausen pochte Assauer-Tochter Michel darauf, sie sei Alleinerbin. Der damals beauftragte Notar erklärte, er habe sich im Januar 2012 davon überzeugt, dass Assauer testierfähig gewesen sei.

Das Gericht holte Stellungnahmen dreier ehemaliger Ärzte von Assauer ein und beauftragte einen Gutachter. Der Gutachter etwa führte aus, Assauer sei nicht mehr in der Lage gewesen, »mit einem freien, eigenverantwortlichen oder unbeeinflussten Willen zu entscheiden«.

Zweifel äußerte das Gericht an der Glaubwürdigkeit der Tochter Michel und des Notars. Michel hatte vor Jahren in einem Buch geschrieben, ihr Vater sei schon vor 2012 regelmäßig »zeitlich und örtlich desorientiert« gewesen sei. Beim Notar gebe es »Diskrepanzen der Erinnerungsfähigkeit«.


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