Generalstaatsanwaltschaft hebt Haftbefehle im Marineschiffs‑Sabotagefall aufwärts

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat die Aufhebung der Haftbefehle gegen zwei Männer beantragt, die unter dem Verdacht standen, im Hamburger Hafen liegende Korvetten der Deutschen Marine sabotiert zu haben. Die vom Amtsgericht erlassenen Haftbefehle müssen damit außer Vollzug gesetzt werden. Hintergrund ist, dass der für Untersuchungshaft notwendige „dringende Tatverdacht“ aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr besteht.

Zwar gehen die Ermittler weiterhin davon aus, dass am 26. Juni 2025 an der Korvette „Köln“ Bauteile vorsätzlich stromlos geschaltet wurden. Doch nach erneuter Rekonstruktion der Abläufe lässt sich nicht mehr zweifelsfrei feststellen, welcher der Beschuldigten diese Handlung vorgenommen hat. Auch eine Mittäterschaft gelte nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich, wie aus einer Mitteilung der Strafverfolgungsbehörde vom Freitag hervorgeht.

Die beiden Männer – ein 37-jähriger Rumäne und ein 54-jähriger Grieche – waren Anfang Februar festgenommen worden. Ihnen wurde vorgeworfen, während ihrer Tätigkeit auf einem Hamburger Werftgelände im Jahr 2025 mehrere Korvetten manipuliert zu haben. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft sollen sie über 20 Kilogramm Strahlkies in den Motorblock eines Schiffes eingebracht, Frischwasserzuleitungen beschädigt, Tankdeckel entfernt und Sicherungsschalter der Elektronik deaktiviert haben. Wären diese Handlungen unentdeckt geblieben, hätten sie erhebliche Schäden oder eine Verzögerung des Auslaufens zur Folge haben können und damit die Einsatzfähigkeit der Marine beeinträchtigt.

Ermittlungen dauern an

Die Ermittlungen führten zu international koordinierten Maßnahmen: Wohnungen der Beschuldigten wurden in Hamburg, Griechenland und Rumänien durchsucht, abgestimmt über Eurojust. Die Generalstaatsanwaltschaft wertet weiterhin Beweismittel aus und prüft, ob weitere strafbare Handlungen im Raum stehen. Angaben zu möglichen Auftraggebern oder Hintergründen liegen bislang nicht vor.

Mit der Aufhebung der Haftbefehle ist das Verfahren nicht beendet. Die Ermittlungen dauern an, und für beide Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Source: welt.de

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