Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll nach Plänen aus dem Kanzleramt deutlich mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten. Dazu gehören einem Bericht von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung zufolge etwa Sabotageaktionen, um gegnerische Streitkräfte zu schwächen. Das sieht demnach der Entwurf des neuen BND-Gesetzes vor.
Ein Sprecher des Auslandsnachrichtendienstes lehnte einen Kommentar ab. Dem Bericht zufolge soll der BND künftig nicht mehr nur Spionage betreiben, Informationen gewinnen und auswerten können, sondern auch operative Handlungen zum Schutz der Bundesrepublik ausführen dürfen. Bei Cyberangriffen gegen Deutschland
sollen dem Auslandsgeheimdienst auch Gegenangriffe erlaubt
werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Ähnliches in einer Regierungsbefragung in dieser Woche angedeutet.
Heimliche Wohnungsdurchsuchungen, Fahrzeugdaten, Gesichtserkennung
Voraussetzung ist dem Bericht zufolge eine „nachrichtendienstliche Sonderlage“. Diese soll vom Nationalen Sicherheitsrat, bestehend aus den wichtigsten Bundesministern, unter Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestages festgestellt werden können. Dies solle gelten, heißt es in dem Gesetzentwurf, „wenn geeignete
polizeiliche oder militärische Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden
kann oder die Maßnahme im Hoheitsgebiet eines fremden Staates
durchgeführt werden soll.“
Der Dienst soll nach dem Bericht auch deutlich ausgeweitete Befugnisse bei der Informationsbeschaffung bekommen. Künftig solle der BND auch Daten über Fahrzeuge, etwa Standortdaten oder gefahrene Routen, von Herstellern oder Werkstätten anfordern dürfen. Auch der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware solle erlaubt werden. Um Spionagesoftware auf Computern von Zielpersonen installieren zu können, solle es dem BND zudem gestattet sein, heimlich in Wohnungen einzudringen.